Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten
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definiert und in einem Rechtsinstrument abgesichert werden muss. Insbesondere erwartet sie, dass die Informations- und Mitwirkungsrechte der Kantone an der Gestaltung der sie betreffenden Rechtsentwicklungen in der EU und am geplanten Streitbeilegungsmechanismus abgesichert werden. Es sei eine frühzeitige Information beziehungsweise Einladung an die Kantone zur Stellungnahme vorzusehen. Diese Modalitäten müssen rechtzeitig geklärt werden. Als mögliches Rechtsinstrument nennen die KdK und die genannten, sie unterstützenden Kantone eine Vereinbarung zwischen dem Bundesrat und den Kantonsregierungen nach dem Vorbild der bestehenden Vereinbarung Bund-Kantone betreffend die Schengen/Dublin-Assoziierung der Schweiz. BL, GR und VS betonen die Bedeutung der Mitwirkungsrechte der Kantone bei der EU-Rechtsentwicklung, BL verweist in diesem Zusammenhang auf die geplante Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen (s. Medienmitteilung des Bundesrates vom 15. Oktober 2025). Der Kanton GR streicht die Relevanz der Mitwirkungsrechte der Kantone in den Gemischten Ausschüssen hervor, insbesondere vor dem Hintergrund der Regulierungsfolgekosten und des Mehraufwandes für kantonale Verwaltungen, der sich aus dem Paket Schweiz–EU ergebe. VS ist der Meinung, dass die Mitwirkung der Kantone nicht auf eine blosse Information beschränkt sein sollte. Die EnDK spricht sich für eine starke Einbindung der Kantone sowie eine enge Koordination und Information zwischen Bund und Kantonen aus.
Die Mitte, die FDP und die SVP halten die vorgesehene Mitwirkung der Kantone für unzureichend. Die Mitte fordert, dass der Bundesrat die EU-Rechtsentwicklung kontinuierlich verfolgt, insbesondere zuhanden der Kantone.Sobald die Schweiz von der EU über die Erarbeitung eines neuen Rechtsaktes informiert werde, so sei dies, inklusive einer ersten Einschätzung der innenpolitischen Folgen, an die Kantone weiterzuleiten. Die FDP ist der Ansicht, dass die Mitwirkung der Kantone im Rahmen des Decision Shaping im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage deutlich verbessert werden muss und dass die Kantone so früh wie möglich in den Prozess einbezogen werden müssen. Die Kantone müssen bereits aktiv bei der Entstehung der Rechtsakte im Gesetzgebungs- und Integrationsverfahren der EU mitwirken können. Dazu müsse ein geeignetes Modell unter Wahrung der Zuständigkeiten von Bund und Kantonen gefunden werden. Die SVP betont, dass ein Einbezug der Kantone ins Decision Shaping im Rahmen des Vorschlages des Bundesrates nur schwierig umzusetzen sei und es unwahrscheinlich anmute, dass Vertreter des Bundes die Kantone effektiv einbeziehen würden. Die SP hingegen hält die vorgesehene Mitwirkung der Kantone für ausreichend. Sie ist der Auffassung, dass die Mitwirkung der Kantone in den bestehenden Rechtsgrundlagen bereits ausreichend geregelt ist.
Bei den Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete hält die SAB die Mitwirkung der Kantone für unzureichend. Es müsse sichergestellt werden, dass auch die betroffenen Kantone, Gemeinde und Branchen beim Decision Shaping aktiv einbezogen werden.
Bei den Dachverbänden der Wirtschaft betonen economiesuisse und der SBV, dass die Kantone bei der Umsetzung der dynamischen Rechtsübernahme frühzeitig einbezogen und regelmässig informiert werden müssen.