Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten
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lamentarische Mitwirkung, der mit dem neuen Gemischten Parlamentarischen Ausschuss Schweiz–EU geschaffen wird und Empfehlungen an den hochrangigen Dialog richten kann. Die EVP begrüsst den eingeschlagenen Weg, darunter auch den vorgeschlagenen Ansatz für die Kommunikation zwischen Bundesrat, Parlament, Kantonen und Sozialpartnern, und erwartet, dass diese Prinzipien eingehalten werden.
Die FDP fordert, dass die Mitbestimmung des Parlaments im Rahmen des Decision Shaping im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage deutlich verbessert wird. Da diese Mitwirkung eine wirksame Koordination mit dem Bundesrat und der Verwaltung sowie eine Früherkennung der sich anbahnenden, für die Schweiz relevanten EU-Gesetzgebung erfordert, schlägt die FDP vor, ein oder mehrere gemeinsame Organe zu schaffen, zum Beispiel nach dem Modell einer parlamentarischen Delegation, um sicherzustellen, dass das Parlament sowohl informiert ist als auch handeln kann.
Die GLP fordert zusätzliche Informationen und bittet den Bundesrat, in der Botschaft darzulegen, wie der demokratische Einbezug des Parlaments bei der Mitwirkung am EU-Rechtssetzungsprozess sichergestellt werden soll.
Die SVP beurteilt dieses Thema generell kritisch: Sie stuft die Rolle des Parlaments bei der Ausarbeitung und Übernahme von EU-Recht als völlig unklar und die diesbezüglichen Vorschläge des Bundesrates als abenteuerlich ein. Die SVP kritisiert den substanziellen Bedeutungsverlust des Parlaments infolge der institutionellen Elemente. Dem Parlament käme beim Integrationsverfahren nur noch ein Beobachterstatus zu.
Nach Ansicht der SP ist die parlamentarische Mitwirkung bei der Rechtsentwicklung und der dynamischen Rechtsübernahme in der innerstaatlichen Umsetzung ungenügend geregelt. Die SP schlägt daher eine Reihe von Massnahmen vor. So soll im ParlG die Errichtung einer Dienststelle der Parlamentsdienste in Brüssel eingeführt werden, die für die unmittelbaren Kontakte und die Informationsbeschaffung der Bundesversammlung bei den EU-Einrichtungen zuständig wäre. Dabei empfiehlt die SP zu prüfen, ob die Fraktionen eine zusätzliche wissenschaftliche Stelle für europäische Angelegenheiten beantragen könnten. Des Weiteren fordert sie eine Präzisierung der Informations- und Konsultationsrechte der aussenpolitischen Kommissionen (APK) im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme. Dazu sollen im ParlG (Art. 24) eine Informationspflicht des Bundesrates und ein Konsultationsrecht der Kommissionen eingeführt werden. Die SP schlägt verschiedene Modalitäten für die Mitwirkung im Rahmen der institutionellen Elemente vor: Entwicklung von Rechtsakten in der EU (Information der APK oder der Subkommission für Europafragen der APK-N, Konsultation bei Positionen, die zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien führen könnten); Verabschiedung von Rechtsakten in der EU (zeitnahe Information der APK bzw. der Subkommission der APK-N); Meinungsaustausch in den Gemischten Ausschüssen und Streitbeilegung (Information der APK, Konsultation im Hinblick auf ein Streitbeilegungsverfahren); Schiedsspruch (Konsultation der APK im Falle der Notifikation von Ausgleichsmassnahmen der beiden Parteien). Zur Begleitung dieser Mitwirkung und zur Selektion der vielen Informationen der EU fordert die SP eine Verstärkung des Sekretariats der APK.