Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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eine Fragmentierung der internationalen Wirtschaftsordnung, zunehmende handelspolitische Spannungen sowie fragmentierte und polarisierte Gesellschaften. Die Welt wird instabiler, unsicherer und unvorhersehbarer. Ein regelrechter «Ring of Fire» mit dem Krieg in der Ukraine, Unruhen im Balkan und im Kaukasus, Konflikten im Mittleren Osten, eine instabile Lage in Nordafrika sowie Machtumstürze in Subsahara-Afrika machen die Weltlage zu einem fragilen Umfeld. Diesen globalen Instabilitäten kann die Schweiz nur entgegentreten, wenn die Beziehungen zu ihrer unmittelbaren Nachbarschaft, zu Partnern, die ihre Werte teilen, stabil und berechenbar sind. Die Beziehungen zur EU sind folglich für die Wahrung der aussen-, sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen der Schweiz von zentraler Bedeutung. Sie sind nicht nur eine strategische Notwendigkeit für die Sicherheit, den Wohlstand und die Unabhängigkeit der Schweiz. Sie stellen ebenfalls sicher, dass die Schweizer Bevölkerung – insbesondere die kommenden Generationen – auch in Zukunft vielfältige Perspektiven behält.
Nach einigen Jahren der Stagnation der Beziehungen mit der EU und der Rechtsunsicherheit, in denen die Stabilisierung und Weiterentwicklung des Verhältnisses zur EU aufgrund nicht gelöster institutioneller Fragen mit der EU auf Eis lagen, legt der Bundesrat mit dem vorliegenden Paket eine solide Grundlage für geregelte Beziehungen mit dem wichtigsten Partner vor. Anpassungen an den bestehenden Abkommen beschränken sich auf das Notwendigste, um das Funktionieren der bestehenden Verträge sicherzustellen. Dies dient der Rechtssicherheit. Die Suche nach dieser Lösung verlangte sowohl von der Schweiz als auch der EU Flexibilität sowie auch Beharrlichkeit und Ausdauer, damit die Kerninteressen auf beiden Seiten gewahrt werden konnten. Die Notwendigkeit einer Definition der institutionellen Elemente wurde vom Bundesrat in diesem Prozess mehrfach geprüft und bestätigt. Bei den institutionellen Elementen handelt es sich im Wesentlichen um gemeinsame Regeln in den Bereichen Rechtsauslegung, Rechtsentwicklung sowie Streitschlichtung und -beilegung. Der Bundesrat kam zum Schluss, dass eine Stabilisierung der bilateralen Beziehungen mit der EU nur mit einer Aufnahme der institutionellen Elemente in den einzelnen Binnenmarktabkommen möglich ist. Er ist überzeugt, dass die vorliegenden institutionellen Bestimmungen ein ausgewogenes Verhandlungsresultat darstellen, das auch die Weiterentwicklung der Binnenmarktabkommen für die Zukunft berechenbar und verbindlich macht. Der Weiterentwicklungsteil mit den neuen Abkommen baut auf dieser Stabilisierung auf. Die Bereitschaft der EU, auf diese Anliegen der Schweiz einzugehen, ist ein Verhandlungserfolg, dessen Grundstein bereits im Rahmen der exploratorischen Gespräche gelegt werden konnte.
Die vorliegenden Abkommen sichern die verfassungsmässigen Kompetenzen der Kantone, der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gerichte und des Volkes.
Darüber hinaus sind folgende Elemente spezifisch zu würdigen:
- Institutionelle Elemente: Die institutionellen Elemente (s. Ziff. 2.1) erhöhen die Rechtssicherheit und schützen vor willkürlichen, sachfremden Massnahmen. Sie betreffen nur die Binnenmarktabkommen und, soweit für dessen Funktionieren notwendig, das Gesundheitsabkommen. Sie werden entsprechend dem sektoriellen Ansatz in jedem Abkommen spezifisch geregelt. Dadurch konnten wichtige Eigenheiten der