Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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- Technische Handelshemmnisse (MRA): Die regelmässige Aktualisierung des MRA spart Schweizer Exportunternehmen Zeit und Geld bei der Vermarktung ihrer Produkte in der EU. Das MRA vereinfacht wie bisher den Zertifizierungsprozess für Produkte (keine Doppelzertifizierung), bringt Erleichterungen für die Wirtschaftsakteure, senkt die Bürokratie und damit die Produktepreise und stärkt die Versorgungssicherheit im Inland und die Wettbewerbsfähigkeit im Ausland. Das MRA trägt so zur Sicherung hiesiger Arbeitsplätze bei.
- Landwirtschaft / Lebensmittelsicherheit: Die neu vorgesehene Ausweitung des Landwirtschaftsabkommens im Bereich der Lebensmittelsicherheit stärkt den Verbraucherschutz, indem Konsumentinnen und Konsumenten noch besser vor Täuschungen und gefährlichen Lebensmitteln geschützt werden. Die Ausweitung stärkt zudem die Binnenmarktbeteiligung durch einen umfassenden Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse. Dabei bleibt die Schweiz agrarpolitisch souverän. Der Agrarteil des Landwirtschaftsabkommens ist von der dynamischen Rechtsübernahme ausgeschlossen, und im neuen Streitbeilegungsverfahren spielt der EuGH keine Rolle. Dazu kommt, dass in diesem Bereich keine Ausgleichsmassnahmen aus anderen Binnenmarktabkommen möglich sind. Der Grenzschutz (Zölle und Kontingente) für landwirtschaftliche Produkte bleibt, wie er ist. Ausnahmen, insbesondere in den Bereichen Tierschutz und gentechnisch veränderte Organismen, sind gewährleistet. Damit bleiben Schweizer Standards abgesichert.
- Gesundheit: Das neue Gesundheitsabkommen gewährleistet umfassenden Zugang zu den Gesundheitssicherheitsmechanismen der EU und zum Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Die Schweiz stärkt durch diese Zusammenarbeit ihre Frühwarn- und Reaktionsfähigkeit im Zusammenhang mit Gesundheitsgefahren und kann die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung besser schützen. Über nationale Massnahmen zur Verhütung und Bewältigung von Gesundheitsbedrohungen entscheidet die Schweiz jedoch weiterhin eigenständig. Das Abkommen fokussiert auf Gesundheitssicherheit. Andere Bereiche der Gesundheitspolitik, zum Beispiel Tabak oder die Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, fallen nicht in den Geltungsbereich des Abkommens. Zusätzlich ermöglicht ein Protokoll zum Programmabkommen eine Teilnahme der Schweiz am Bereich «Krisenvorsorge» des mehrjährigen Programms der EU im Bereich Gesundheit (aktuell «EU4Health»).
- Programme: Die Schweiz kann sich systematischer an den EU-Programmen beteiligen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation. Die Assoziierung an das Horizon-Paket (bestehend aus Horizon Europe, Euratom Programm, Digital Europe Programme und der Forschungsinfrastruktur ITER) ist rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 (mit Ausnahme von ITER ab dem 1. Januar 2026) und für Erasmus+ ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen. Institutionen, Unternehmen, Forschende, Bildungsverantwortliche sowie Personen in Ausbildung erhalten die Möglichkeit, sich umfassend an den Programmaktivitäten zu beteiligen. Die Schweiz erhält europaweiten Zugang zu bedeutenden Ressourcen, Kompetenzen und Netzwerken. Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Schweiz. Ein starker Bildungs-, Forschungs-, und Innovationsstandort fördert mit seinen Aktivitäten das langfristige Wirtschaftswachstum.