Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/54: Verordnung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Verordnung, VEID) · 54 Seiten

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Abgesehen vom Verdacht auf unsachgemässe Verwendung der Vertrauensinfrastruktur oder elektronischer Nachweise kann ein Vermerk im Vertrauensregister auch dann erfolgen, wenn das BJ Kenntnis von der Nichteinhaltung von verbindlichen Formaten, Standards oder Protokollen erhält. In einem solchen Fall kann das BJ ein Prüfverfahren einleiten, um die technische und rechtliche Konformität zu überprüfen. Wird die Nichteinhaltung festgestellt, erfolgt der Vermerk für Ausstellerinnen und Verifikatorinnen im Vertrauensregister analog nach Artikel 18 und die Löschung nach Artikel 19. Dasselbe gilt für Dritt-Wallet-Anbieterinnen und Anbieter nach den Artikel 18 Absätzen 4 und 5 BGEID.

6. Kapitel: Gebühren

Art. 37 Gebühren betreffend die Register

Mit Inkrafttreten des BGEID wird es technisch und operationell möglich sein, den Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz sowie den Auslandschweizerinnen und -schweizern ihre elektronische Identität (E-ID) und weitere digitale Nachweise (z. B. Strafregisterauszug, aber auch der elektronischen Führerausweis mDL oder im Gesundheitsbereich und im Kontext politischer Rechte) rasch und in einer hohen Qualität zur Verfügung zu stellen.

Die geschätzten Gesamtkosten für die Vertrauensinfrastruktur belaufen sich auf rund 20.8 Mio. Franken pro Jahr. Ungefähr 50% dieser Gesamtkosten machen die Betriebskosten für die Vertrauensinfrastruktur aus. Die Betriebskosten setzen sich dabei aus den Kosten für die Eintragung in das Basisregister, aus den Prüfungskosten der Anträge für die Eintragung und Aktualisierung von Daten in das Vertrauensregister sowie den übrigen Kosten für den Betrieb der Vertrauensinfrastruktur zusammen. Da in Bezug auf die Nutzung der Infrastruktur Annahmen getroffen werden müssen, wird die Höhe der Gebühren nach Inbetriebnahme regelmässig zu überprüfen sein.

Die jährlichen Kosten der Vertrauensinfrastruktur, die den Gebühren unterstellt sind, bestehen aus den anteiligen Personalausgaben des Fachbereichs E-ID im BJ sowie im BIT, den daraus berechneten direkten Personalkosten, den allgemeinen Personalkosten, den Arbeitsplatzkosten, dem internen Sach- und Betriebsaufwand beim BIT, der Lizenzkosten sowie den Abschreibungen.

Jährliche Kosten der Vertrauensinfrastruktur, die den Gebühren unterstellt werden:

Direkte Personalkosten CHF 3.96 Mio.

Allg. Personalkosten (Art. 4 Abs. 2 Bst. c Allg- CHF 0.79 Mio.

GebV (20%)

Arbeitsplatzkosten (Art. 4 Abs 2 Bst. b (22 Ar- CHF 0.31 Mio.

beitsplätze); Betrag gem. Tabelle EFV Jahr 2025

Sach- und Betriebsaufwand BIT CHF 3.0 Mio.

Lizenzkosten CHF 0.1 Mio.