Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/54: Verordnung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Verordnung, VEID) · 54 Seiten
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gen der Systeme, die als «Releases» bezeichnet werden, den Zugang der Anwendungen berücksichtigen. Diese Massnahmen tragen dazu bei, digitale Inklusion zu fördern und den Zugang zu wichtigen Diensten für alle Personen zu gewährleisten.
5. Kapitel: Format elektronischer Nachweise sowie Standards und Protokolle für die Verfahren der Datenbekanntgabe
Art. 33 Veröffentlichung von Formaten und der Standards und Protokolle
Absatz 1
Ziel dieser Regelung ist es, eine zuverlässige und interoperable Grundlage für die sichere Verwendung von elektronischen Nachweisen und deren vertrauenswürdige Verifikation zu schaffen.
Elektronische Nachweise können in diesem Zusammenhang beispielsweise digitale Dokumente, Bescheinigungen oder andere Formen von Nachweisen sein, die in einem fälschungssicheren elektronischen Format übermittelt werden. Um diese Nachweise in unterschiedlichen Kontexten – sei es bei der behördlichen Kommunikation, der Übermittlung von Bescheinigungen oder der Verifikation – rechtssicher und eindeutig nachvollziehbar zu gestalten, ist es erforderlich, standardisierte technische Rahmenbedingungen festzulegen. Hierzu gehören insbesondere die Festlegung von Formaten, wie etwa Dokumentenformaten oder strukturierten Datenformaten, sowie von Standards und Protokollen, die die sichere Übertragung dieser Daten gewährleisten. Die Standards und Protokolle beinhalten vor allem die technischen und organisatorischen Empfehlungen zur Sicherstellung der Integrität und Authentizität von elektronischen Nachweisen sowie die Interoperabilität zwischen den am System angeschlossenen Akteuren und Akteurinnen.
Das BJ ist dabei verantwortlich für die Erstellung und Pflege des sicheren und interoperablen Rahmens, der die Nutzung elektronischer Nachweise in der Vertrauensinfrastruktur ermöglicht.
Absatz 2
Die Formate sowie die Standards und Protokolle sind vom BJ auf der Internetseite des Bundes zu veröffentlichen. Es kann dabei auch auf Webseiten verweisen, die es verwaltet, wie insbesondere auf GitHub. Die Veröffentlichung erfolgt in der Form von Empfehlungen (Best Practices). Die Best Practices beinhalten detaillierte Ausführungen, wie die elektronischen Nachweise sicher und effizient erstellt, geprüft und verwendet werden sollen. Die Veröffentlichung als Best Practices stellt sicher, dass alle Akteure und Akteurinnen denselben Standards folgen können, ohne zugleich individuelle Weiterentwicklungen oder Innovationen einzuschränken. Mit den Best Practices soll daher ein sicheres und interoperables System für die Verwendung und die Verifikation elektronischer Nachweise gefördert werden, das Vertrauen in die digitale Infrastruktur stärkt und eine breite und bedienungsfreundliche Nutzung ermöglicht.