Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/58: Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · 93 Seiten

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später folgende Motion 21.359824 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats WAK-N, welche den Bundesrat beauftragen wollte, die Änderung des BewG, die er am 10. März 2017 in die Vernehmlassung gab, in der Form einer Botschaft der Bundesversammlung zu unterbreiten, wurde am 15. März 2022 vom Ständerat abgelehnt.

Mit der Motion Schmid Martin 22.441325 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, die Rechtsgrundlagen der Lex Koller so zu ändern, dass ausländisch beherrschten Hotels der Erwerb und der Bau von Personalwohnungen ermöglicht werden soII. Diese Motion bildet einen Gegenstand dieser Vorlage (vgl. Ziff. 1.2.2 unten).

Mit der Motion 24.396126 beantragt überdies Nationalrat Aeschi Thomas, dass der Bundesrat eine Vorlage zur Verschärfung des BewG erarbeiten soll, die sämtliche seit Inkrafttreten des Gesetzes 1985 beschlossenen Lockerungen rückgängig macht. Die Änderungen sollen für alle Drittstaatsangehörigen (Nicht-EU-/EFTA-Angehörige) mit Wohnsitz in der Schweiz und Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz gelten. Als Variante soll eine Anpassung ausgearbeitet werden, die zusätzlich auch für Staatsangehörige der EU-/EFTA-Mitgliedsstaaten mit Wohnsitz in der Schweiz gilt. Zudem sollen ausländische Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften verpflichtet werden, diese zu veräussern, wenn sie die neuen Kriterien für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland nicht mehr erfüllen. Mit Stellungnahme vom 27. November 2024 hat der Bundesrat die Ablehnung dieser Motion beantragt.

1.1.2 Geltendes Recht

1.1.2.1 Betriebsstätte-Grundstücke

Grundstücke, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit dienen, sogenannte Betriebsstätte-Grundstücke, können seit der Gesetzesänderung von 1997 von Personen im Ausland

– natürlichen Personen oder Gesellschaften – bewilligungsfrei und ohne mengenmässige Beschränkung erworben werden (Art. 2 Abs. 2 Bst. a BewG). Solche Grundstücke dürfen auch als Kapitalanlage erworben und Dritten vermietet oder verpachtet werden. Im Zeitpunkt der damaligen Gesetzesrevision bestand die Befürchtung, dass nicht genügend Kapital für den Immobilienmarkt verfügbar sei. Deshalb sollte dieser für ausländische Investitionen geöffnet werden, um die Schaffung neuer Produktions- und Dienstleistungsbetriebe zu begünstigen.

24 Motion Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates 21.3598 «Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland».

25 Motion Schmid Martin 22.4413 «Wohnungsknappheit in Tourismusgemeinden. Ergänzung von Artikel 3 BewV, Personalwohnungen von Hotels als Teil einer Betriebsstätte anerkennen».

26 Motion Aeschi Thomas 24.3961 «Verschärfung der Lex Koller».