Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/58: Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · 93 Seiten
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Dies verlieh Befürchtungen Auftrieb, dass nach einer Aufhebung des BewG viel ausländisches Kapital in Schweizer Immobilien fliessen würde. Überdies führte die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern in die Schweiz zu einer verstärkten Nachfrage nach Grundstücken in der Schweiz. Das Parlament überwies in der Folge eine Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats, welche die Abschreibung der Vorlage zur Aufhebung des Gesetzes verlangte.16 Der Bundesrat beantragte daraufhin, die Vorlage vom 4. Juli 2007 zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland abzuschreiben. National- und Ständerat folgten diesem Antrag am 7. Mai 2014.17
Am 27. September 2013 reichte Nationalrätin Jacqueline Badran zwei parlamentarische Vorstösse ein: die Motion 13.397518 verlangte die Wiederunterstellung von betrieblich genutzten Immobilien unter die Bewilligungspflicht, die Motion 13.397619 die Aufhebung der Privilegierung des Erwerbs von Anteilen an Immobilienfonds und börsenkotierten Immobiliengesellschaften durch Personen im Ausland. Beide Motionen wurden vom Bundesrat zur Annahme empfohlen, vom Nationalrat diskussionslos angenommen, jedoch vom Ständerat abgelehnt.20
Mit der Vernehmlassungsvorlage vom 10. März 201721 wollte der Bundesrat die Lex Koller modernisieren. Namentlich wollte er Lücken schliessen, den Vollzug verbessern sowie den administrativen Aufwand der Behörden verringern. Im Sinne einer Rückbesinnung auf den Gesetzeszweck stellte der Bundesrat zudem strengere Regeln für den Kauf von Gewerbeimmobilien und eine Bewilligungspflicht für den Erwerb von börsenkotierten Anteilen an Wohnimmobiliengesellschaften zur Diskussion. Mit der Vorlage sollte zugleich das Postulat 11.320022 Hodgers erfüllt werden. Dieses verlangte, Staatsangehörigen aussereuropäischer Länder den Zugang zu Genossenschaftswohnungen zu ermöglichen, deren Miete den Erwerb von Genossenschaftsanteilen voraussetzt. Die Revision wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich abgelehnt, weshalb der Bundesrat am 20. Juni 2018 darauf verzichtete. Das Anliegen des Postulats 11.3200 wurde im Nachgang von der Motion 18.431423 Mazzone wieder aufgegriffen, vom Ständerat am 16. Juni 2021 aber abgelehnt (vgl. dazu auch Ziff. 2.2.3 unten). Auch die
16 12.3984 Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats «Abschreibung der Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller»; AB 2012 N 1981; AB 2013 S 196
17 AB 2014 N 736
18 Motion Badran Jacqueline 13.3975 «Wiederunterstellung von betrieblich genutzten Immobilien unter die Bewilligungspflicht der Lex Koller».
19 Motion Badran Jacqueline 13.3976 «Aufhebung der Privilegierung des Erwerbs von Anteilen an Immobilienfonds und börsenkotierten Immobiliengesellschaften in der Lex Koller».
20 AB 2013 N 2204 f., AB 2014 S 392 2017/19.
22 Postulat Hodgers Antonio 11.3200 «Zugang zu Genossenschaftswohnungen für Staatsangehörige aussereuropäischer Länder. Aufhebung des Verbots».
23 Mazzone Lisa 18.4314 «Genossenschaftswohnungen für aussereuropäische Staatsangehörige zugänglich machen». 9/93