Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/58: Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · 93 Seiten

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Die Höchstzahl der Kontingentseinheiten wurde 2002 schweizweit auf 1400 (Inkrafttreten: 1.09.2002)28, 2006 auf 1420 (Inkrafttreten: 1.02.2006)29 und 2007 auf 1500 festgelegt (Inkrafttreten 1.12.2007)30. Seither liegt die jährliche gesamtschweizerische Höchstzahl an Bewilligungen für Ferienwohnungen unverändert bei 1500.

Die Kantone und die Fremdenverkehrsgemeinden können mit Einführung des Bewilligungsgrunds weitere Beschränkungen erlassen. Sie können z.B. für einen Ort oder Ortsteile eine totale Bewilligungssperre beschliessen, den Erwerb nur im Rahmen von Stockwerkeigentum und nur bis zu einer bestimmten Quote der Bruttogeschossfläche zulassen, die Anzahl Bewilligungen pro Jahr limitieren oder nur noch den Erwerb von Ferienwohnungen zulassen, die sich bereits in ausländischem Eigentum befinden (Art. 13 BewG).

1.2 Handlungsbedarf und Ziele

Diese Vorlage umfasst mehrere Revisionsanliegen: Einerseits will der Bundesrat im Sinne einer Rückbesinnung auf den Zweck des BewG die Bedingungen verschärfen, unter welchen Personen im Ausland Immobilien in der Schweiz kaufen und behalten dürfen. Dadurch soll erreicht werden, dass Wohn- und Geschäftsliegenschaften wieder vermehrt der inländischen Bevölkerung und inländischen Investierenden zur Verfügung stehen. Einzelne Anpassungen haben dabei den Erwerb von Wohnimmobilien zum Gegenstand und sollen dazu beitragen, den Wohnungsmarkt zu entspannen und den Druck auf die Wohnungspreise zu senken. Mit dieser Vorlage schickt der Bundesrat demnach die Verschärfungen des BewG in die Vernehmlassung, welche er als Begleitmassnahme mit der Ablehnung zur Nachhaltigkeitsinitiative beschlossen hat. Andererseits dient die Vorlage der Umsetzung der Motion Schmid Martin 22.4413. Zur extern in Auftrag gegebenen Expertise für eine Regulierungsfolgenabschätzung sowie der Würdigung und rechtspolitischen Einordnung dieser durch den Bundesrat wird auf Ziffer 4.3 unten verwiesen.

1.2.1 Begleitmassnahmen im Zusammenhang mit der Ablehnung der Nach-

haltigkeitsinitiative

Am 26. Juni 2024 hatte der Bundesrat entschieden, die Nachhaltigkeitsinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Nach seiner Ansicht hätte die Annahme der Initiative negative Auswirkungen auf die Wirtschaft, den Wohlstand, die Sicherheit und das Funktionieren der Gesellschaft. Bereits heute gibt es verschiedene Strategien und Massnahmen, um die Zuwanderung in die Schweiz zu steuern und den mit der Zuwanderung verbundenen Herausforderungen zu begegnen. Diese zielen unter anderem auf die konsequente Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials, den Schutz der

28 AS 2002 2469

29 AS 2006 93

30 AS 2007 5235