Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/61: Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken) · 52 Seiten

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Abbildung 4: Bedeutung der Auslandbeteiligungen im Verhältnis zum Eigenkapital der UBS AG

Quelle: UBS, Offenlegungsbericht 4. Quartal 2024.

1.2.4 Bisherige regulatorische Eigenmittelunterlegung von Beteiligungen

Die Eigenmittelunterlegung von Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften, welche für das Stammhaus aus einer Einzelinstitutssicht erforderlich ist, war bereits mehrmals Bestandteil regulatorischer Vorlagen.14 Ab 2013 verlangte Artikel 32 ERV15 bereits – wie in dieser Vorlage erneut vorgeschlagen – dass alle Banken auf Stufe Einzelinstitut Beteiligungen vollständig vom harten Kernkapital abziehen müssen, bis 2019 eine teilweise Eigenmittelunterlegung durch Risikogewichtung eingeführt wurde. Bereits damals war klar, dass nur der volle Abzug der Beteiligungen an Tochtergesellschaften vom harten Kernkapital gewährleistet, dass Verluste auf den Bewertungen von Tochtergesellschaften vollständig – ohne direkte Auswirkungen auf die regulatorische Solvenz von Schweizer Stammhäusern – absorbiert werden können.

Die relativ hohe Eigenmittelausstattung der ausländischen Tochtergesellschaften und die Eigenmittelanforderungen für konzerninterne Forderungen auf Stufe Einzelinstitut16 führen je-

14 Vgl. Bundesrat, Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität, 10. April 2024, Abschnitt. 7.2.3.1, abrufbar unter: BBl 2024 1023 - Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität.

15 AS 2012 5441

16 Auf konsolidierter Stufe fallen konzerninterne Verflechtungen weg und müssen entsprechend nicht mit Eigenmitteln unterlegt werden. Dieser Effekt nimmt mit komplexeren Konzernstrukturen, höheren Anforderungen bei ausländischen Einheiten oder höheren Intragroup-Verflechtungen zu (vgl. Bundesrat, Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität, 10. April 2024, Abschnitt 7.3.2, S. 89, abrufbar unter: BBl 2024 1023 - Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität).