Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/61: Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken) · 52 Seiten
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Abbildung 6: Abwertung der Beteiligungen des CS-Stammhauses in der Krise
Quelle: SNB, Bericht zur Finanzstabilität 2024, S. 35.
Eine vollständige Veräusserung dieser Geschäftsfelder hätte gemäss Schätzungen der Credit Suisse zu einer noch höheren Wertberichtigung auf dem Beteiligungsbuchwert geführt, so dass die CET1-Quote des Stammhauses noch weiter25 unter die regulatorischen Anforderungen und die Markterwartungen gefallen wäre. Zur Vermeidung negativer Marktreaktionen aufgrund derartig tiefer CET1-Quoten sah die Bank von einem vollständigen Verkauf der entsprechenden Geschäftsfelder ab und veräusserte nur Teile davon.26 Die nur teilweise Eigenmittelunterlegung von Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften führte also dazu, dass Massnahmen, die für die Stabilisierung wünschenswert gewesen wären und in einer Krise allenfalls vertrauensfördernd gewirkt hätten, wegen deren Auswirkungen auf die Kapitalquoten des Stammhauses und den erwarteten Marktreaktionen nicht umgesetzt wurden. Eine angemessene Kapitalisierung des Stammhauses wäre aufgrund der Bewertungsverluste nicht mehr gegeben und die Risiken aus dem eigenen operativen Geschäft des Stammhauses wären nicht mehr ausreichend gedeckt gewesen. Demgegenüber hätte die Credit Suisse bei einem vollständigen Abzug der ausländischen Tochtergesellschaften vom harten Kernkapital bereits früher substanziell mehr Eigenmittel halten müssen. Die Credit Suisse wäre dadurch in der Lage gewesen, diese Einheiten zu veräussern, ohne dass sich die regulatorischen Kapitalquoten des Stammhauses verschlechtert hätten. Im Gegenteil hätte ein etwaiger Verkauf zur Verbesserung der Situation beitragen können.
25 Vor der Kapitalerhöhung im 4. Quartal 2022 erfüllte das Stammhauses der Credit Suisse die Anforderungen ans harte Kernkapital temporär nicht mehr.
26 Auch ohne regulatorischen Filter und ohne Phase-in der Risikogewichtung für Beteiligungen hätten im Zuge der strategischen Neuausrichtung im Sommer 2022 die entsprechenden Geschäftsfelder der ausländischen Tochtergesellschaften neu bewertet werden müssen. Die Credit Suisse hätte in diesem Szenario zwar mehr Eigenmittel für Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vorhalten müssen. Dennoch wäre die CET1-Quote des Stammhauses bei einer vollständigen Veräusserung dieser Geschäftsfelder deutlich gefallen. Die nur teilweise Eigenmittelunterlegung von Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften hätte also auch in diesem Szenario dazu geführt, dass Massnahmen, die für die Stabilisierung wünschenswert gewesen wären, die Kapitalquoten des Stammhauses stark reduziert hätten.