Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/61: Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken) · 52 Seiten

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hartem Kernkapital. Die nur teilweise Eigenmittelunterlegung von Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften bedeutet letztlich, dass Eigenkapital gleichzeitig die Risiken des eigenen Geschäfts des Stammhauses und der Tochtergesellschaft abdecken muss, was in der Folge zu einer Schwächung des Stammhauses führt.

Abbildung 5: Schwächung des Schweizer Stammhauses durch Bewertungsverluste

Quelle: SIF.

Die regulatorische Möglichkeit zur teilweisen Fremdfinanzierung der Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften bedeutet aber auch, dass das Eigenkapital der Tochtergesellschaften zum Teil mit Fremdkapital finanziert sein kann.21 Eine Tochtergesellschaft kann in einem solchen Fall durch die teilweise Fremdfinanzierung mehr Eigenkapital ausweisen, als das Stammhaus tatsächlich für sie vorhalten muss – der übersteigende Anteil kann durch Fremdkapital finanziert werden. Die Tochtergesellschaft vergibt ihrerseits wiederum Kredite an Kunden und nutzt dafür zusätzliches Fremdkapital – insbesondere Kundengelder. Dadurch entsteht die dem Bankgeschäft immanente Hebelwirkung (Leverage). Ein hoher Leverage birgt erhebliches Verlustpotenzial, da Verluste in erster Linie vom harten Kernkapital und nicht vom Fremdkapital getragen werden. Die Fremdfinanzierung der Beteiligung auf Ebene des Stammhauses führt dazu, dass in der Gesamtstruktur der Finanzgruppe gleich doppelt Fremdkapital zur Finanzierung des Geschäfts der Tochtergesellschaft eingesetzt wird – dieser Mechanismus wird als Double Leverage bezeichnet.

Er wirkt bei Verlusten stark krisenverstärkend und hat sich in der Vergangenheit insbesondere in der Credit-Suisse-Krise als gravierender Risikofaktor für die Stabilität von Finanzgruppen erwiesen. Der Double Leverage stellt primär für das Schweizer Stammhaus und nicht für die ausländische Tochtergesellschaft ein Risiko dar. Die Double Leverage-Problematik muss daher von der Schweizer Regulierung adressiert werden und ist keine ausländische Angelegenheit. Um die Doppelzählung von Eigenkapital zu vermeiden, empfiehlt daher das Financial Stability Board (FSB) in seinen «Guiding Principles on the Internal Total Loss-absorbing Capacity

21 Der Wert einer Beteiligung in der Bilanz des Stammhauses entspricht grundsätzlich dem Kaufpreis (respektive der Investitionssumme) abzüglich allfälliger Wertkorrekturen. Bei der Festlegung des Kaufpreises spielen insbesondere die erwarteten, künftigen Gewinne eine wesentliche Rolle. Liegt der Kaufpreis höher als das Eigenkapital der Tochtergesellschaft, besteht Goodwill. Die Fremdfinanzierung von Beteiligungen bedeutet also in diesem Fall nicht nur, dass das Eigenkapital der Tochtergesellschaften fremdfinanziert sein kann, sondern auch, dass das Stammhaus immaterielle oder auf zukünftigen Gewinnen basierende Vermögenswerte teilweise an ihr regulatorisches Eigenkapital anrechnen kann, was in der Bankenregulierung ansonsten nicht üblich ist.