Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/61: Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken) · 52 Seiten
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1.3 Handlungsbedarf und Ziele
Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften müssen seit der Einführung der TBTF-Regulierung trotz des Schweizer Sonderfalls mit einem verhältnismässig kleinen Heimmarkt und einer hohen Relevanz dieser Beteiligungen im Stammhaus nur teilweise mit Eigenmitteln unterlegt werden. Die Credit-Suisse-Krise hat jedoch gezeigt, dass in Krisenzeiten (in der Stabilisierungsphase, vgl. Abbildung 9) oder bei schwierigen Marktverhältnissen das Stammhaus zur relevanten Rechtseinheit wird. Die Stabilität und damit die ausreichende Kapitalisierung dieser in der Schweiz angesiedelten Einheit ist eine entscheidende Voraussetzung, um in einer Krise wirksame Stabilisierungsmassnahmen ergreifen zu können.
1.3.1 Relevanz in weiteren Krisenszenarien
Auch andere Szenarien als dasjenige der Credit Suisse können zu Verlusten auf Bewertungen ausländischer Tochtergesellschaften führen und bei einer nur teilweisen Eigenmittelunterlegung die regulatorische Kapitalausstattung des Schweizer Stammhauses schwächen. Fände die Subprime-Krise27 von 2007 in der heutigen Struktur der UBS statt und wären die illiquiden Vermögenswerte in einer ausländischen Tochtergesellschaft verbucht, so hätten die Verluste28 heute massive Auswirkungen auf die Kapitalisierung des Stammhauses. Viele denkbare Szenarien einer künftigen bankspezifischen oder systemischen Krise würden sich auf die Bewertung ausländischer Tochtergesellschaften auswirken. Die Bewertungsverluste auf den ausländischen Tochtergesellschaften würden bei einer nur teilweisen Eigenmittelunterlegung die regulatorische Kapitalausstattung des Stammhauses schwächen, selbst wenn dessen operatives Geschäft nicht von der Krise betroffen wäre.
Abbildung 7 zeigt auf Basis des vierten Quartalsabschlusses 2024 der UBS AG und des von der UBS kommunizierten Zielbilds29, wie viel Eigenkapital bei verschiedenen hypothetischen Wertverlustszenarien auf ausländischen Tochtergesellschaften des Schweizer Stammhauses (UBS AG) noch zur Deckung für Risiken des eigenen operativen Geschäfts zur Verfügung stünde. Mit der heutigen Eigenmittelunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften würde die CET1-Quote des Stammhauses in diesen Szenarien – und nicht nur bei einem vollen Wertverlust – unter die voraussichtlich anstehende regulatorische CET1-Anforderung30 von 11,3 Prozent sinken. Dies könnte in einer Krise Massnahmen zur Krisenbewältigung verhindern. Falls der – zusätzlich zu den Eigenmittelanforderungen gehaltene – Management-Puffer31 beispielsweise aufgrund eigener operativer Verluste bereits gesunken wäre, was insbe-
27 Die Subprime-Krise war eine Finanzkrise ab 2007, ausgelöst durch massenhafte Zahlungsausfälle riskanter US-Hypothekenkredite (Subprime Loans), die weltweit Banken und Finanzmärkte erschütterte.
28 Die UBS hat in der Finanzkrise im laufenden Betrieb und mit massiver staatlicher Unterstützung Verluste von etwa 40 Milliarden CHF erlitten. Ohne staatliche Rettung wären die Verluste in einer Sanierung oder Konkursliquidation wohl noch viel höher ausgefallen.
29 Die UBS hat am Earnings Call vom 4. Februar 2025 angekündigt, ihre UK-Tochter zu schliessen und deren Kapital zu repatriieren. Gleichzeitig hat sie angekündigt, «in absehbarer Zukunft» durch Ausschüttungen die CET1-Quote des Stammhauses von 13,5 Prozent per 4. Quartal 2024 auf bis zu 12,5 Prozent zu senken. Abrufbar unter: Transkript des Earning Calls der UBS vom 4. Februar 2025.
30 Es handelt sich um die geschätzte Anforderung im aktuellen Regime, welche die UBS aufgrund ihrer Grösse und ihres Marktanteils bis spätestens Ende 2030 voraussichtlich einhalten muss.
31 Ein Management-Puffer ist ein freiwillig gehaltener zusätzlicher Eigenmittelpuffer von Banken über die regulatorisch vorgeschriebenen Eigenmittelanforderungen hinaus, um Spielraum für unerwartete Verluste oder Schwankungen zu behalten und stets über den regulatorischen Anforderungen zu bleiben.