Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/61: Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken) · 52 Seiten

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sondere in einer systemischen Krise zu erwarten wäre, sind die Auswirkungen solcher Wertverluste auf die CET1-Quote gar ausgeprägter. Mit einem vollständigen Abzug der ausländischen Tochtergesellschaften vom harten Kernkapital (Beteiligungsabzug) bliebe die CET1- Quote hingegen nach einem Wertverlust ausländischer Tochtergesellschaften unverändert beim Ausgangswert von beispielsweise 12,5 Prozent (vgl. rote Markierung, Abbildung 7).

Abbildung 7: Auswirkungen verschiedener Wertverlustszenarien auf ausländischen Tochtergesellschaften auf die CET1-Quote des Schweizer Stammhauses der UBS32

Quelle: Berechnungen EFD, basierend auf UBS Offenlegungsbericht 4. Quartal 2024, S. 109.

Zudem ist denkbar, dass in einer isolierten Solvenzkrise einer Tochtergesellschaft das Stammhaus – um beispielsweise die Konkursliquidation dieser Tochtergesellschaft zu verhindern – dieser Tochtergesellschaft zu Hilfe käme, indem es dieser weiteres Kapital zur Verlusttragung zur Verfügung stellen würde. In einem solchen Fall könnten die Verluste aus einer Tochtergesellschaft für das Stammhaus sogar höher ausfallen als der ursprüngliche Beteiligungswert

32 Mit der gemäss heutigen Regulierung per Ende 2028 geltenden Risikogewichtung von 400 Prozent.