Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/61: Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken) · 52 Seiten

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Millionen USD ansteigen. Ein Anteil dieser Mehreinnahmen käme gemäss den Regeln der internationalen Steuerausscheidung dem Bund zugute. Sollten aufgrund der tieferen Ausfallwahrscheinlichkeit der Gruppe auch die Fremdkapitalkosten der verbleibenden Fremdkapitalinstrumente sinken, könnte dieser weltweite Effekt noch grösser ausfallen. Die entsprechenden Schätzungen sind gleichsam unsicher und von verschiedenen, heute nicht bekannten Faktoren abhängig, wie diejenigen unter Ziffer 5.1.

Andererseits können durch Management-Entscheide der UBS im Rahmen der Umsetzung der Massnahme aber auch Mindereinahmen für die öffentliche Hand entstehen, beispielsweise aufgrund einer Reduktion gewisser Geschäftstätigkeiten. Für Unternehmen und Haushalte sind zwar höchstens geringe Kosten (vgl. 5.4) zu erwarten. Dennoch können solche zu geringen steuerlichen Mindereinahmen für den Bund führen (Gewinnsteuern, Einkommenssteuern). Eine Schätzung dieser indirekten finanziellen Auswirkungen auf den Bund ist nicht möglich.

Die mit der Vorlage erzielte Stärkung und Weiterentwicklung des TBTF-Dispositivs bringt einen Nutzen für den Bund, indem die Risiken für das schweizerische Finanzsystem reduziert, die volkswirtschaftlich wichtigen Funktionen der systemrelevanten Banken gestärkt und staatliche Beihilfen vermieden werden sollen. Negative Auswirkungen auf das Finanzsystem oder der Ausfall von volkswirtschaftlichen Funktionen würden zu einer Beeinträchtigung der Gesamtwirtschaft und damit zu massiven steuerlichen Mindereinnahmen für den Bund führen. Kann eine staatliche Beihilfe nicht vermieden werden, so können signifikante direkte Kosten für den Bund entstehen. Im Extremfall kann eine Bankenkrise über staatliche Beihilfen zu einer Zunahme der Staatsverschuldung führen. Zahlreiche Beispiele89 für eine massive Zunahme der Staatsschuldung folgten der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2007/8. Durch die Vorlage wird die Wahrscheinlichkeit zur Entstehung der genannten direkten und indirekten Kosten für den Bund verringert.

5.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Schätzungen zu langfristigen Auswirkungen sind auch hier mit hoher Unsicherheit verbunden. Die Neuregelung kann aber, wie oben dargelegt, weltweit zu höheren Steuereinnahmen führen. Ein Anteil dieser Mehreinnahmen käme gemäss den Regeln der internationalen Steuerausscheidung auch Kantonen und Gemeinden zugute. Sollten aufgrund der tieferen Ausfallwahrscheinlichkeit auch die Fremdkapitalkosten der verbleibenden Fremdkapitalinstrumente sinken, könnte dieser Effekt gar grösser ausfallen. Geringe steuerliche Mindereinahmen der öffentlichen Hand können jedoch entstehen (vgl. 5.2).

Die mit der Vorlage erzielte Stärkung und Weiterentwicklung des TBTF-Dispositivs bringt einen Nutzen für Kantone und Gemeinden, indem die Risiken für das schweizerische Finanzsystem reduziert, die volkswirtschaftlich wichtigen Funktionen der systemrelevanten Banken gestärkt und staatliche Beihilfen vermieden werden. Negative Auswirkungen auf das Finanzsystem oder der Ausfall von volkswirtschaftlichen Funktionen würden zu einer Beeinträchtigung der Gesamtwirtschaft und damit zu massiven steuerlichen Mindereinnahmen für Kantone und Gemeinden führen. Durch die Vorlage wird die Wahrscheinlichkeit zur Entstehung der genannten Kosten für Kantone und Gemeinden verringert.

89 Insbesondere USA, Irland, UK, Spanien, Deutschland, Portugal und Frankreich.