Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/61: Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken) · 52 Seiten
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Gruppe. Da die Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vom Stammhaus der UBS gehalten werden, betrifft diese Massnahme nur die Kapitalanforderung des Stammhauses. Der Anstieg der CET1-Anforderungen auf Stufe Stammhaus beträgt insgesamt 26 Milliarden USD. Davon stammen rund 3 Milliarden USD von den Massnahmen auf Verordnungsstufe (vgl. Fussnote 75). Dies bedeutet, dass das Stammhaus – wenn man die existierenden Kapitalüberschüsse und den Spielraum der Bank bezüglich mitigierenden Massnahmen nicht berücksichtigt – zur Erfüllung der Eigenmittelanforderungen zusätzliche 15 Milliarden USD (vgl. roter Balken in Abbildung 10) benötigt. Dadurch wird die Gruppe höhere Kapitalquoten ausweisen, als aufgrund ihrer konsolidierten regulatorischen Anforderungen erforderlich wären. Die UBS kann die Höhe der entsprechenden impliziten Anforderungen und damit die Höhe der Kapitalquoten insbesondere über ihre Ausschüttungspolitik ihre eigenen Kapitalziele und Kapitalpuffer sowie den Auf- oder Abbau von konzerninternen Positionen bis zu einem gewissen Grad selbst beeinflussen. In einem aktuellen Bericht schätzt Autonomous Research, dass die UBS den zusätzlichen Bedarf an hartem Kernkapital durch mitigierende Massnahmen, wie beispielsweise tiefere freiwillige Kapitalpuffer, von rund 26 Milliarden USD auf rund 10 Milliarden USD reduzieren könnte.81 Zum gleichen Resultat kommt auch ein Analystenbericht von Morgan Stanley.82
5.1.3 Finanzierungskosten
Strengere Eigenmittelanforderungen führen zu einem höheren Bestand an Eigenmitteln, was es bei gleicher Bilanzlänge einer Bank ermöglicht, Fremdkapital zu reduzieren. Da die erwartete Rendite der Aktionäre auf dem Eigenkapital grundsätzlich höher ist als die Verzinsung des Fremdkapitals, steigen durch strengere Eigenmittelanforderungen insgesamt die jährlichen Gesamtfinanzierungskosten, also die gesamten Finanzierungskosten von Fremd- und Eigenkapital. Allerdings wird der zu erwartende Anstieg der Gesamtfinanzierungskosten durch diverse Effekte abgeschwächt. Zum einen ersetzt das zusätzliche Eigenkapital als Finanzierungsquelle für das Aktivgeschäft Fremdkapital in Form von Anleihen, darunter zu einem wesentlichen Teil AT1-Anleihen, mit im Vergleich zu Kundeneinlagen hoher Verzinsung, welches in der Folge nicht mehr verzinst werden muss. Dadurch sinken die Fremdkapitalkosten.83 Zum anderen reduzieren sich mit einer Erhöhung der Eigenmittel die Risiken sowohl für Aktionäre als auch für Fremdkapitalgeber, was sich wiederum dämpfend auf die Renditeerwartungen und damit auf die Gesamtfinanzierungskosten auswirken kann.
Für die Schätzung der Kosten der Massnahme wurden vom EFD zwei externe Gutachten in Auftrag gegeben (Gutachten Prof. Dr. Heinz Zimmermann und Gutachten Alvarez & Marsal). Zimmermann schätzt den Einfluss einer höheren Eigenmittelausstattung auf die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten unabhängig von deren Ursache. Alvarez & Marsal beurteilt konkret den vollständigen Abzug der Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften (ohne die weiteren Anpassungen in der Verordnungsvorlage vom 6. Juni 202584) und versucht aufgrund öffentlich verfügbarer Daten und mittels verschiedener Ansätze die möglichen Auswirkungen (notwendiger Kapitalaufbau und dessen Kosten) für die UBS abzuschätzen.
81 Autonomous Research, UBS. The last stage of grief: acceptance, 26. August 2025, S. 11: «As discussed earlier, accepting the framework and going into full mitigation mode could well reduce the net impact further, maybe towards US$10bn.»
82 Morgan Stanley Research, UBS-Capital uncertainty to persist, 18. Juni 2025, S. 9.
83 Steuereffekte schwächen diesen positiven Effekt wiederum leicht ab, da die Bank weniger Fremdkapitalkosten von den Steuern in Abzug bringen kann.
84 Vgl. Fussnote 6.