Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/61: Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken) · 52 Seiten

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5.1.5 Aktionäre und Wachstum

Wer die höheren Finanzierungskosten von höheren Eigenmittelanforderungen trägt, hängt massgeblich von Entscheidungen der betroffenen Bank sowie von Marktstrukturen (z. B. Intensität des Wettbewerbs am Kreditmarkt) ab. Dies gilt auch für die Auswirkungen auf die Aktionäre und das Geschäftswachstum.

Dividendenzahlungen und organisches Wachstum sollten bei angemessenen Übergangsfristen und bei der geplanten kontinuierlichen Erwirtschaftung von Gewinnen nach Einschätzung der Behörden weiterhin möglich sein. Für die Aktionäre kann die Massnahme jedoch bedeuten, dass die UBS vorübergehend weniger Aktienrückkaufsprogramme durchführen und eine etwas tiefere Eigenkapitalrendite (Return on Equity-Quote) – bei gleichzeitig tieferem Risiko – ausweisen wird. Die Reduktion der Eigenkapitalrendite aufgrund der höheren Eigenmittelausstattung (Nenner) wird durch die tieferen Fremdkapitalkosten, die auf die Substitution von Fremdkapital durch Eigenkapital zurückzuführen sind, teilweise kompensiert. Diese erhöhen den Gewinn und damit den Zähler der Eigenkapitalrendite. Nach erfolgreichem Kapitalaufbau durch Gewinnrückbehalt steigt hingegen der Substanzwert der Aktien und das Risiko einer Kapitalverwässerung durch Aktienkapitalerhöhungen bei Verlustereignissen sinkt. Um ein umfassendes Bild von den langfristigen Aussichten einer Bank zu erhalten, müssen neben der Eigenkapitalrendite zudem weitere Kennzahlen betrachtet werden. Der Gewinn im Verhältnis zur Bilanzsumme (Return on Assets) oder das Verhältnis der Kosten zu den Nettoerträgen (Cost Income Ratio) werden sich angesichts der tieferen Finanzierungskosten für Fremdkapital verbessern.

Wachstum in ausländischen Tochtergesellschaften oder durch die Übernahme von ausländischen Gesellschaften bleibt für systemrelevante Schweizer Banken möglich, die dazu benötigten Eigenmittel müssen jedoch künftig vollständig durch dem harten Kernkapital anrechenbare Eigenmittel des Schweizer Stammhauses finanziert werden. Will eine systemrelevante Schweizer Bank zusätzliches Eigenkapital in ausländische Tochtergesellschaften investieren, so muss sie künftig die daraus resultierende Wertsteigerung ihrer Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften beim Schweizer Stammhaus vollumfänglich mit hartem Kernkapital unterlegen. Die Massnahme erreicht damit, dass Auslandwachstum in Tochtergesellschaften mehr Eigenmittel erfordert und ergänzt in ihrer Anreizwirkung somit zielgerichtet die bei Wachstum progressiv ansteigenden Eigenmittelanforderungen an die gesamte Bankengruppe.

5.2 Auswirkungen auf den Bund

Die steuerlichen Auswirkungen auf den Bund hängen von zahlreichen Entscheiden der Bank im Rahmen der Umsetzung ab und sind im Voraus kaum zu quantifizieren. Dabei sind sowohl Mehr- als auch Mindereinnahmen denkbar.

Wie unter Ziffer 5.1.3 darlegt, wird die UBS einerseits aufgrund der Neuregelung – bei Annahme ansonsten unveränderter Umstände – weniger Fremdkapital benötigen. Dadurch sinken ihre Fremdkapitalkosten, was den steuerbaren Gewinn erhöht. Folglich kann die Neuregelung zu höheren Steuereinnahmen für den Bund führen. Die Vorlage führt wie in Ziffer 5.1.2 ausgeführt dazu, dass ceteris paribus das erforderliche Fremdkapital im Umfang des Kapitalaufbaus reduziert werden kann. Insbesondere kann auch der Bestand der besonders hochverzinsten AT1-Instrumente um 8 Milliarden USD reduziert werden. Insgesamt könnten durch den tieferen Fremdkapitalbedarf jährlich Finanzierungskosten in der Höhe von rund 1 Milliarde USD88 eingespart werden. Mit dem durchschnittlichen, weltweiten Steuersatz von 25,6 Prozent der UBS per Ende 2024 würden in diesem Fall die Steuereinnahmen weltweit um rund 256

88 Unter der vereinfachten Annahme, dass die Bank 20 Milliarden USD weniger Fremdkapital benötigt und dieses zu 5 Prozent verzinst wird.