Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/61: Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken) · 52 Seiten

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Gemäss dem Gutachten Zimmermann erhöhen beispielsweise 20 Milliarden USD zusätzliches hartes Kernkapital die durchschnittlichen jährlichen Gesamtfinanzierungskosten um schätzungsweise rund 0,64 Milliarden USD (wobei die Kosten in Bezug auf den Bedarf an Eigenkapital linear skalierbar sind). Das Gutachten Alvarez & Marsal schätzt die jährlichen Gesamtfinanzierungskosten des für die strengere Eigenmittelunterlegung von ausländischen Tochtergesellschaften erforderlichen zusätzlichen harten Kernkapitals (14,7-23,3 Mrd. USD) auf 0,8- 1,3 Milliarden USD. Das Gutachten gibt für die Auswirkungen Bandbreiten an und zeigt unter anderem auf, dass die Gesamtfinanzierungskosten bei strengeren Eigenmittelanforderungen in bedeutendem Mass durch Management-Entscheidungen beeinflusst werden können. Die unterschiedlichen Schätzungen resultieren u. a. daraus, dass Zimmermann davon ausgeht, dass eine höhere Eigenmittelausstattung die Risiken für Aktionäre und Fremdkapitalgeber und damit deren Renditeerwartungen reduziert. Er bezieht sich dabei auf empirische Studien zum Schweizer Kapitalmarkt.

Alvarez & Marsal nehmen hingegen bei ihrer Schätzung konstante Renditeerwartungen auf dem Eigen- und Fremdkapital an. Bezüglich Fremdkapitalkosten argumentieren sie mit dem bereits starken Kreditrating der UBS, das teilweise auf die Marktwahrnehmung einer impliziten Staatsgarantie zurückgeführt werden könne. Unter dieser Annahme hätten die Fremdkapitalgeber die zusätzliche Sicherheit, die ihnen mehr Eigenkapital geben würde, bereits eingepreist, da sie bislang von einer impliziten Staatsgarantie ausgegangen waren. Diese Annahme würde allerdings gleichzeitig implizieren, dass bislang ein Teil des Risikos nicht durch die Fremdkapitalgeber abgegolten, sondern vom Staat getragen wird. Das Gutachten zeigt zudem, dass die Erhöhung der zusätzlichen jährlichen Gesamtfinanzierungskosten tiefer ausfällt, wenn die Bank den Kapitalbedarf für ausländische Tochtergesellschaften durch strategische und operative Anpassungen reduziert.

Die PUK stellte in ihrem Bericht vom 17. Dezember 2024 klar, dass die zusätzlichen Kosten für SIBs gegenüber den eventuellen Kosten staatlicher Unterstützung abgewogen werden müssen.85 Die vorgeschlagene Neuregelung trägt dieser Empfehlung der PUK Rechnung, indem sie besser gewährleistet, dass Risiken internalisiert bzw. durch Investoren getragen werden.

5.1.4 Vergleich der Kapitalquoten

Abbildung 11 vergleicht die aktuelle und mögliche künftige harte Kernkapitalquote (CET1- Quote) der UBS-Gruppe nach Umsetzung aller Massnahmen sowohl auf Gesetzes- als auch auf Verordnungsstufe mit den CET1-Quoten anderer G-SIBs per 4. Quartal 2024. Aufgrund von unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards und unterschiedlichem Umsetzungsgrad der internationalen Standards sowie aufgrund der Verwendung unterschiedlicher interner Berechnungsmodelle können die Kapitalquoten von Banken zwar nur begrenzt direkt verglichen werden. Der Vergleich ist dennoch üblich, da einheitlichere Masse fehlen.

Nach der heutigen statischen Schätzung würde die CET1-Quote der UBS auf Gruppenstufe nach Umsetzung der geplanten Massnahmen im Bereich von 15-17 Prozent und somit über ihrer heutigen Quote und voraussichtlich auch etwas über jener der internationalen Peers liegen. Begrenzt man jedoch die internationalen Peers auf die Wettbewerber im Global Wealth Management, kommen Analysten zum Schluss, dass diese mit einer durchschnittlichen CET1-

85 PUK, Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission, 17. Dezember 2024, S. 495, abrufbar unter: BBl 2025 515 - Die Geschäftsführung der Bundesbe... | Fedlex.