Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/63: Genehmigung der Änderung zum Vertrag über die Energiecharta · 41 Seiten
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Nationen (ASEAN), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Internationale Energieagentur (IEA), die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) und die Internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) halten auf Beschluss der ECC, dem höchsten Leitungsgremium des Vertrags, Beobachterstatus.
Der ECT enthält Mechanismen zu Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor-State Dispute Settlement, ISDS) und Staat-Staat-Streitbeilegung (State-State Dispute Settlement, SSDS). Diese rechtliche Grundlage wird weltweit am häufigsten für ISDS-Klagen herangezogen. Auch Schweizer Unternehmen haben, gestützt auf den ECT, Klagen eingereicht, um Ihre Investitionen zu schützen, teilweise mit Erfolg.6 Bislang kam es unter dem ECT zu keinem Urteil eines Schiedsgerichts gegen die Schweiz. Von den 172 öffentlich bekannten ISDS-Klagen unter dem ECT betreffen mehr als die Hälfte Investitionen in erneuerbare Energien in EU-Staaten, insb. aufgrund rückwirkender Anpassungen von Fördersystemen oder Änderungen des regulatorischen Umfelds u.a. in Spanien, Italien und Deutschland.7
Für die Schweiz als mittelgrosse, offene Volkswirtschaft mit beschränkten Energieressourcen ist die internationale Zusammenarbeit im Energiebereich für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit unabdingbar. Internationale Regeln für den Handel und den Transit von Energieprodukten und den Schutz von Energieinvestitionen - in der Schweiz wie im Ausland - dienen den Interessen der Schweiz. Gemäss der Schweizerischen Nationalbank beliefen sich 2023 die Direktinvestitionen im Energiebereich von schweizerischen Unternehmen im Ausland auf 8,8 Milliarden Franken und ausländischen Unternehmen in der Schweiz auf 0,8 Milliarden Franken.
Schweizer Unternehmen und Fonds investieren im Energiebereich fast ausschliesslich in den Mitgliedsstaaten der EU und der EFTA. Seit den 2010er-Jahren haben sich die Investitionen mehrheitlich in Kraftwerke verlagert, welche Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Auch investieren internationale Konzerne mit Sitz in der Schweiz in Energieinfrastrukturen im Ausland. Bekannte Beispiele dafür sind Nord Stream und die Transadriatische Pipeline (Trans Adriatic Pipeline, TAP). Ausländische Direktinvestitionen im Energiebereich in der Schweiz sind volumenmässig weniger bedeutend als Schweizer Direktinvestitionen im Ausland, aber trotzdem relevant. Als Beispiele können Beteiligungen an der Raffinerie in Cressier, der Kerosinpipeline Sappro zur Belieferung des Flughafens Genf, an Tankstellennetzen, an der Transitgaspipeline oder an Wasserkraftwerken genannt werden.
6 Alpiq gegen Rumänien (Annullierung Stromliefervertrag aus Wasserkraft), OperaFund/Schwab, DCM Energy, EBL gegen Spanien (Kürzung von Fördermitteln für Solar), Festorino/others gegen Polen (Gasexploration), Nordstream 2 gegen EU (Gaspipeline), RSE gegen Lettland (Kürzung Fördermittel für Erneuerbare, AET gegen Deutschland (Beteiligung an Kohlekraftwerk), Suntech gegen Italien (Kürzung Fördermittel Erneuerbare). Quelle: UNCTAD Investment Policy Hub.
7 Siehe www.energychartertreaty.org > Cases > Statistics