Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/63: Genehmigung der Änderung zum Vertrag über die Energiecharta · 41 Seiten
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1.2 Kritik am Energiechartavertrag und Austritte von Vertragsparteien
In den letzten Jahren wurde der ECT von Vertragsparteien, Nichtregierungs- und Umweltschutzorganisationen kritisiert. Diese sind der Ansicht, dass er mit den Bemühungen zur Energiewende und zum Klimaschutz unvereinbar ist. Als Argumente wurden der Investitionsschutz für fossile Energieträger, eine intransparente Streitbeilegung durch Schiedsgerichte, unrechtmässige Klagen unter dem ECT oder der bremsende Effekt des Investitionsschutzes und Klagedrohungen durch Investorinnen und Investoren auf die Energie- und Klimapolitik (sog. Regulatory Chill) vorgebracht. Die Kritik ist nur teilweise gerechtfertigt. So ist nur ein Bruchteil der weltweiten Investitionen in fossile Energien unter dem ECT abgedeckt. Bereits der bestehende ECT erlaubt es den Vertragsparteien, im öffentlichen Interesse regulierend einzugreifen, sofern gewisse Rechtsgrundsätze - wie Nichtdiskriminierung und Verhältnismässigkeit - beachtet werden. Ebenso enthält dieser bereits Bestimmungen zur Umwelt und nachhaltigen Entwicklung, bspw. in Artikel 19 «Umweltaspekte».
In den Verhandlungen zur Modernisierung wurde die Kritik aufgenommen. So werden im geänderten ECT die Bestimmungen zur Nachhaltigkeit und zum Regulierungsrecht der Staaten gestärkt und Bestimmungen zur Transparenz sowie zu unrechtmässigen Klagen eingeführt. Ebenso wurde den Vertragsparteien, die dies wünschten, die Möglichkeit gegeben, fossilen Investitionen den Schutz auf ihrem Territorium zu entziehen (sog. Carving-out von fossilen Investitionen).
In Folge mehrerer gegen Italien eingebrachter Klagen von Investorinnen und Investoren wegen rückwirkender Kürzungen von Förderungen für Photovoltaik stieg Italien 2016 aus dem ECT aus. Nach dem Abschluss der materiellen Verhandlungen zur Modernisierung im Juni 2022 blockierten einzelne EU-Mitgliedsstaaten im Dezember 2022 die Verabschiedung des Verhandlungsergebnisses. Im Anschluss traten mehrere EU-Mitgliedstaaten aus dem ECT aus, namentlich Deutschland, Frankreich, Polen, Luxemburg, Slowenien, Portugal, Spanien, Niederlande und Dänemark. Litauen hat den Austritt auf August 2026 notifiziert. Diese EU-Mitgliedsstaaten erachteten das Verhandlungsresultat als ungenügend und den bestehenden ECT insbesondere aufgrund von intra-EU-Verfahren, der Rechtsunsicherheit über die Anwendbarkeit der ECT zwischen EU-Mitgliedstaaten und EU-Investierenden, Mängeln bei der Nachhaltigkeit und dem Fehlen eines multilateralen Investitionsschiedsgerichts als zu einschränkend.8 Der Rat der EU hat im Mai 2024 entschieden, dass die EU und EURATOM als eigenständige Mitglieder aus dem ECT aussteigen (auf Mai 2025), dass aber die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden können, ob sie im ECT verbleiben wollen.9 Aktuell haben 16 von 27 EU-Mitgliedsstaaten (alle ausser die oben genannten) keine Absicht geäussert, den ECT zu verlassen. Aufgrund der Verzögerung der Modernisierung durch die EU hat zudem das Vereinigte Königreich den Vertrag verlassen. Da ab August 2026 nach wie vor eine
8 Siehe Urteil des Gerichtshofs vom 2. September 2021, Republik Moldau gegen Komstroy LLC, C-741/19, ECLI:EU:C:2021:655, verfügbar unter https://curia.europa.eu > Search form
9 Siehe Pressemitteilung des Rats der EU vom 27. Juni 2024, verfügbar unter www.consilium.europa.eu > News and media > Press releases