Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/63: Genehmigung der Änderung zum Vertrag über die Energiecharta · 41 Seiten
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Übereinkommen von Paris14 sowie die Kernübereinkommen und die Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)15,16 wesentlich weiterentwickelt. Ziel der Modernisierung war es, diesen Entwicklungen und Herausforderungen im ECT Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass das Abkommen im Einklang mit den anderen internationalen Verpflichtungen der Staaten ausgelegt wird.
Nach zweijährigen Vorverhandlungen verabschiedete die ECC im Oktober 2019 eine Liste mit Regelungsoptionen für 25 Themen, darunter bspw. Definitionen für Investitionen und Investorinnen bzw. Investoren, das Regulierungsrecht, die Investitionsschutzstandards und die nachhaltige Entwicklung.17 Im Dezember 2019 mandatierte die Konferenz die neu erschaffene Modernisierungsgruppe, die Verhandlungen basierend auf den identifizierten Regelungsoptionen aufzunehmen und zügig zu beenden.
1.4 Geprüfte Alternativen
Die Schweiz hat rund 110 bilaterale ISA abgeschlossen (ISA-Netzwerk). Sie verfügt über ISA mit mittel- und osteuropäischen Staaten, nicht aber mit den westeuropäischen Staaten. Es liegt im Interesse der Schweiz, günstige Rahmenbedingungen für Auslandinvestitionen zu schaffen und einen wirksamen Rechtsschutz zu bieten. Da es im Bereich des internationalen Investitionsschutzes, mit Ausnahme des ECT, keine multilateralen Regeln gibt, spielen ISA eine wichtige Rolle. Der ECT kann geografisch und sachlich als Ergänzung zum bestehenden ISA-Netzwerk verstanden werden.
Im Jahr 2021 haben das Bundesamt für Energie (BFE) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Umfrage bei rund 40 Schweizer Unternehmen aus dem Energiebereich zur Bedeutung des ECT und zum von den EU in den Verhandlungen aufgebrachten Vorschlag, Investitionen in fossile Energien den Investitionsschutz zu entziehen, durchgeführt. Einige grössere international tätige Unternehmen bezeichnen den ECT als kaum relevant für ihr Geschäft und verweisen auf andere Möglichkeiten zum Schutz ihrer Investitionen (bspw. privatrechtliche Verträge mit Investitionsschutzbestimmungen und Schiedsklauseln). Die allermeisten antwortenden Unternehmen, darunter vor allem Unternehmen der Stromwirtschaft, begrüssten den
14 SR 0.814.012
15 Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts (SR 0.822.719.7), Nr, 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechts und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9), Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9), Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5), Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts (SR 0.822.720.0), Nr.
111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1), Nr. 138 über das Mindestalter (SR 0.822.723.8), Nr. 182 über die schlimmsten Formen von Kinderarbeit (SR 0.822.728.2), Nr. 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt (durch die Schweiz noch nicht ratifiziert) und Nr. 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (durch die Schweiz noch nicht ratifiziert).
16 Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (1998). Angenommen auf der 86. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (1998). Abrufbar unter www.ilo.org > About > ILO Declarations
17 Siehe CCDEC 2019 08, verfügbar unter www.energycharter.org > What we do > Conference Decisions