Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/63: Genehmigung der Änderung zum Vertrag über die Energiecharta · 41 Seiten

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durch den ECT gewährten Investitionsschutz und forderten den Bund auf, sich in den Verhandlungen für dessen Beibehaltung einzusetzen. Einige dieser Unternehmen begrüssen einen universellen Investitionsschutz für alle Energieträger. Andere Unternehmen, die ausschliesslich Direktinvestitionen in EU-Staaten im Bereich der erneuerbaren Energien aufweisen, begrüssten den Vorschlag der EU zum Ausschluss der fossilen Energieträger vom Investitionsschutz. Basierend auf den Resultaten der Umfrage setzte sich die Schweiz in den Verhandlungen für die Beibehaltung des Investitionsschutzes für alle Energieträger ein.

Aufgrund der Ankündigungen mehrerer EU-Mitgliedsstaaten und des Vereinigten Königreichs aus dem ECT auszutreten sowie dem Verhandlungsergebnis hinsichtlich des Flexibilitätsmechanismus zum Ausschluss fossiler Energien vom Investitionsschutz auf dem Territorium von Vertragsparteien hat der Bundesrat am 8. November 2023 eine Aussprache zu einer Auslegeordnung zum ECT mit verschiedenen Handlungsoptionen durchgeführt.18 Dabei wurde auch ein Austritt der Schweiz aus dem ECT und ein genereller Ausschluss der fossilen Energien vom Investitionsschutz in der Schweiz geprüft. Aufgrund der wesentlichen Verbesserungen im ECT u.a. bezüglich der Modernisierung der Investitionsschutzbestimmungen, der Nachhaltigkeit und dem Regulierungsrecht, den Interessen der Schweiz am internationalen Investitionsschutz nach aktuellen Standards und den Interessen der Schweizer Energiebranche am ECT hat der Bundesrat beschlossen, der Modernisierung zuzustimmen und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine Botschaft zur Genehmigung des modernisierten ECT auszuarbeiten ohne einen generellen Ausschluss fossiler Energien vom Investitionsschutz auf dem Territorium der Schweiz anzustreben.

1.5 Verhandlungsverlauf und Verhandlungsergebnis

Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2019 das Mandat für die Schweizer Verhandlungsdelegation im Hinblick auf die Modernisierung des ECT gutgeheissen und vorbehältlich notwendiger Anpassungen aufgrund der Konsultationen der Aussenpolitischen Kommissionen der Eidgenössischen Räte (APK) definitiv verabschiedet. Aus den Konsultationen ergab sich keine Notwendigkeit für die Anpassung des Mandats.

Zusammengefasst enthielt das Mandat für die Schweizer Verhandlungsdelegation die folgenden Ziele:

• Dekarbonisierung: Die Schweiz setzt sich dafür ein, den ECT mit technischen Begriffen, die im Umfeld der Dekarbonisierung unabdingbar sind, ergänzt werden.

18 Siehe Medienmitteilung des Bundesrats vom 8. November 2023: «Bundesrat diskutiert Handlungsoptionen betreffend Energiechartavertrag». Verfügbar unter news.admin.ch/de/nsb?id=98485