Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/63: Genehmigung der Änderung zum Vertrag über die Energiecharta · 41 Seiten

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relevante Zahl von 39 Vertragsparteien im ECT verbleibt, hat dieser für die Schweiz weiterhin eine Bedeutung.

1.3 Handlungsbedarf und Ziele

Der Energiesektor zeichnet sich durch eine besondere strategische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung sowie durch lange Investitionszyklen und damit einhergehenden komplexen Risiken aus, darunter politische Risiken für Änderungen des regulatorischen Umfelds während des Investitionszyklus. Der 1998 in Kraft getretene ECT enthält bedeutende Investitionsschutzbestimmungen – namentlich hinsichtlich Schutzes vor Diskriminierung und unrechtmässiger, nicht angemessen entschädigter Enteignung - zur Absicherung von politischen Risiken bei Investitionen im Energiebereich in anderen Vertragsstaaten. Dieser Schutz bietet – neben dem jeweiligen nationalen Recht - zusätzliche Garantien. Er gewährleistet Rechtssicherheit und ermöglicht bei Bedarf unabhängige, internationale Schiedsverfahren zur Streitbeilegung. Der ECT leistet damit einen Beitrag an ein stabiles Investitionsumfeld, stärkt das Vertrauen der Investorinnen und Investoren, reduziert die von Investierenden benötigten Risikoprämien und senkt damit Investitionskosten und die Kosten der Energieversorgung.

Seit den 1990er-Jahren ergab sich aus mehreren Gründen ein Bedarf für die Modernisierung des ECT. So gab es wesentliche Entwicklungen in der Vertragspraxis bei bilateralen Investitionsschutzabkommen (ISA), bei regionalen Handels- und Investitionsschutzverträgen (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA)10, Umfassende und fortschrittliche Vereinbarung für eine Trans-Pazifische Partnerschaft (CPTPP)11 etc.), auf multinationaler Ebene (Transparenzregeln der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht [UNCITRAL]12) sowie bei der Rechtsprechung in Investor-Staat-Schiedsverfahren. Gleichzeitig wurden die internationalen Regeln bezüglich ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit, u.a. über das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC13), das

10Umfassendes Wirtschafs- und Handelsabkommen EU-Kanada (EU-Canada Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA), siehe https://policy.trade.ec.europa.eu > EU trade relationships by country/region > Countries and Regions > Canada > EU-Canada agreement

11Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific-Partnership mit 12 Asiatischen, Amerikanischen und Europäischen Mitgliedsstaaten.

12UNCITRAL-Transparenzregeln für vertragsbasierte Investor-Staat-Streitschlichtung vom 1. April 2014. Verfügbar unter https://uncitral.un.org > Texts and Status > Investor-State Dispute Settlement

13 SR 0.814.01