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Vernehmlassung 2025/7: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts · 5 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 87b Auskunftsrecht und Recht auf Berichtigung, Ergänzung oder

Löschung von Daten im Eurodac

Das Verfahren zur Ausübung des Auskunftsrechts und des Rechts auf Berichtigung, Ergänzung oder Löschung von Daten im Eurodac richtet sich nach den Artikeln 11b und 11c AsylV 33.

Art. 87c

Aufgehoben

Art. 87e Bekanntgabe von Eurodac-Daten an einen Staat, der durch keines

der Schengen-Assoziierungsabkommen gebunden ist

1Die im Eurodac bearbeiteten Daten dürfen weder Drittstaaten noch internationalen Organisationen, privaten Stellen oder natürlichen Personen bekanntgegeben werden.

2Zum Nachweis der Identität von Drittstaatsangehörigen zwecks Rückführung dürfen personenbezogene Daten des Eurodac an einen Staat, der durch keines der Schengen-Assoziierungsabkommen gebunden ist, bekanntgegeben werden, sofern:

a. die Bedingungen nach Artikel 50 Absätze 3 und 5 der Verordnung (EU) 2024/13584 erfüllt sind; und

b. der Staat, der die Daten erfasst hat, der Datenbekanntgabe zustimmt.

3Folgende Daten dürfen bekanntgegeben werden, sofern sie im Hinblick auf die Prüfung eines Asylgesuchs, die Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser oder die Anwendung der Kriterien der Verordnung (EU) 2024/13515 erhoben wurden:

a. Vorname, Nachname, Geburtsname, frühere Namen und Aliasnamen;

b. Geschlecht;

c. Datum, Ort und Land der Geburt;

d. Staatsangehörigkeit;

e. folgende Angaben zum Reisedokument:

3 SR 142.314

4 Verordnung (EU) 2024/1358 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, Fassung gemäss ABl. L 2024/1358, 22.5.2024.

5 Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013, Fassung gemäss ABl. L, 2024/1351, 22.5.2024.