Vorlage

Vernehmlassung 2025/70: Änderung der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 9 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

«$$e-seal» «$$QrCode»

Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 19. Oktober 20161 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung wird wie folgt geändert:

Gliederungstitel vor Art. 1

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Sachüberschrift

Indikatoren der Morbidität

Art. 3 Sachüberschrift und Abs. 2 Bst. b

Indikator Aufenthalt

2Für die Bestimmung des Aufenthalts im Vorjahr nach Absatz 1 werden Aufenthalte im Jahr vor dem Ausgleichsjahr (Vorjahr) in einem der folgenden Spitäler oder Pflegeheime berücksichtigt, sofern für den Aufenthalt Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbracht wurden:

b. ein Spital, das einen Vertrag nach Artikel 49a KVG abgeschlossen hat.

Art. 5 Abs. 2 Bst. b

2Eine versicherte Person erfüllt die Voraussetzungen für die Einteilung in eine PCG, wenn sie im Vorjahr eine bestimmte Mindestanzahl standardisierter Tagesdosen oder eine bestimmte Mindestanzahl Packungen von Arzneimitteln bezogen hat:

SR ..........

1 SR 832.112.1

2024-... «%ASFF_YYYY_ID»