Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/72: Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative – Parlamentarische Initiative 25.402 · 14 Seiten
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25.402 Parlamentarische Initiative: Vernehmlassungsbericht zum indirekten Gegenentwurf zur Feuerwerksinitiative
1. Ausgangslage
Das Vernehmlassungsverfahren betreffend den indirekten Gegenentwurf zur Feuerwerksinitiative fand vom 25. August 2025 bis zum 28. September 2025 statt. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) lud die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und
Berggebiete sowie der Wirtschaft und weitere interessierte Organisationen zur Stellungnahme ein.
Die WBK-N hat am 31. Januar 2025 beschlossen, der Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» einen indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Die Kommission will insbesondere Feuerwerkskörper verbieten, die ausschliesslich Knall erzeugen, und die Ausweispflicht auf besonders lärmerzeugende Feuerwerkskörper ausweiten. Die Minderheit unterstützt eine restriktivere Variante: Sie will das Abbrennen lärmerzeugender Feuerwerkskörper auch an privaten Anlässen verbieten, die Ausweispflicht weiter ausdehnen und für professionelle Feuerwerke an öffentlichen Anlässen eine Bewilligungspflicht einführen.
Im Rahmen der vorliegenden Vernehmlassung haben sich 23 Kantone, 5 politische Parteien und 10 Organisationen sowie weitere Teilnehmer geäussert. Insgesamt liegen dem vorliegenden Bericht 84 Stellungnahmen zugrunde. Weiter ist an dieser Stelle auf die in Ziffer 4.1.4 beschriebenen
Unterschriftensammlungen hinzuweisen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband sowie zwei Kantone (BL; SO) haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
2. Überblick über den Bericht
Der vorliegende Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zeigt auf, ob der
Vorentwurf positiv, negativ oder skeptisch aufgenommen wurde und ob Änderungsvorschläge gemacht wurden. Der Bericht fasst die Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.1
Im ersten Teil findet sich eine Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen (Ziff. 4.1). Die Vernehmlassungsergebnisse zu den einzelnen Artikeln sind in Ziffer 4.2 dargestellt. Eine Liste der Teilnehmenden, die sich zum Vorentwurf geäussert haben, findet sich im Anhang. Für Einzelheiten wird auf den Originaltext der Stellungnahmen verwiesen.2
3. Zusammenfassung der Kernthemen und der Akzeptanz
Der Vorentwurf des indirekten Gegenvorschlags wird mehrheitlich positiv aufgenommen. Klar dagegen ist demgegenüber die SVP, der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische
Gewerbeverband.
Grösstenteils unbestritten sind folgende Anpassungen des Sprengstoffgesetzes (VE-SprstG):
- Ausweitung des Geltungsbereichs des SprstG auf Verwenderinnen und Verwender von
pyrotechnischen Gegenständen (Art. 1 Abs. 2 VE-SprstG);
- die Einteilung der pyrotechnischen Gegenstände auf Gesetzesstufe (Art. 7 Abs. 2 VE-SprstG);
- das Verbot von Feuerwerkskörpern, die ausschliesslich zur Knallerzeugung bestimmt sind (Art. 8b VE-SprstG);
1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden alle Stellungnahmen gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet.
2 Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens unter https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wbk/berichte-vernehmlassungen-wbk/wbkvernehmlassung-25-402