Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/72: Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative – Parlamentarische Initiative 25.402 · 14 Seiten
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25.402 Parlamentarische Initiative: Vernehmlassungsbericht zum indirekten Gegenentwurf zur Feuerwerksinitiative
4. Ergebnis der Vernehmlassung
4.1. Stellungnahme zur Änderung als Ganzes
Der indirekte Gegenentwurf wird von einer überwiegenden Mehrheit der
Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine statistische Übersicht über die generelle Akzeptanz des Erlasses.
Akzeptanz Organisationen Eher Neutrale Eher Verzicht auf Zustimmung Ablehnung Zustimmung Haltung Ablehnung Stellungnahme
1. Kantone / Cantons / Cantoni 7 12 0 0 22
2. Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft / 0 0 0 0 11
associations faîtières de l'économie qui oeuvrent au niveau national
3. In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien / partis
4 0 0 0 10
politiques représentés à l'Assemblée fédérale
4. Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete / associations
0 0 0 0 10
faîtières des communes, des villes et des régions de montagne qui oeuvrent au niveau national 5. Fachorganisationen 0 4 2 0 10
6. Andere 6 14 1 2 152
Gesamtresultat 17 30 3 2 215
4.1.1 Kantone
23 Kantone haben sich zum indirekten Gegenentwurf geäussert: 7 Kantone befürworten die Vorlage explizit bzw. ohne Vorbehalte: AR, BE, GR, NW, UR, SH und VS. 12 Kantone befürworten die Vorlage im Grundsatz: AI, AG, BS, FR, GE, GL, NE, SG, SZ, TI, TG, und VD. ZG und JU lehnen die Vorlage ab. SO und BL haben geantwortet, dass sie auf eine Stellungnahme verzichten. SO war es aufgrund der kurz angesetzten Vernehmlassungsfrist nicht möglich, eine konsolidierte Stellungnahme
einzureichen.
Der Kanton ZG lehnt die Vorlage ab, da die geltenden Regelungen genügten, die Feuerwerkstradition zu wahren sei und es sich um einen unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit handle. JU lehnt die Vorlage ebenfalls mit ähnlicher Argumentation ab und weist zudem darauf hin, dass u.a.
aufgrund der geografischen Lage des Kantons die praktische Umsetzung schwierig wäre. Schliesslich würde sich die Situation hinsichtlich Sicherheit und Umweltschutz nur geringfügig verbessern.
Die Kantone AI, AR, BE (betr. Art. 44 Abs. 2), GR, NW, SH, TG, VD und VS befürworten explizit die Mehrheitsvariante.
BE, BS, SZ, TG, VS weisen darauf hin, dass u.a. die erhöhten Kontrollaufwendungen eine Steigerung der personellen Ressourcen bedingen und die Vorlage administrativen und organisatorischen
Mehraufwand mit sich bringe; etwa im Zusammenhang mit Zuverlässigkeitsbescheinigungen und Abbrandbewilligungen sowie im Nachgang an die Kontrollen der Einfuhr von Feuerwerk durch das BAZG. SZ zufolge seien Verstösse oft schwer nachweisbar und Ermittlungen zeitintensiv.
Für VD und sinngemäss NE ist elementar, dass den Kantonen weiterhin Handlungsspielraum gegeben und die Möglichkeit belassen werde, strengere Regulierungen einzuführen. GE regt dazu an, einen neuen Artikel ins Sprengstoffgesetz aufzunehmen, der sich explizit zu den Zielen der Regulierung äussert.