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Vernehmlassung 2025/72: Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative – Parlamentarische Initiative 25.402 · 14 Seiten

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25.402 Parlamentarische Initiative: Vernehmlassungsbericht zum indirekten Gegenentwurf zur Feuerwerksinitiative

Im Hinblick auf die Umsetzung stellten sich praktische Fragen, beispielsweise im Hinblick auf die Abgrenzung von «leichten Fällen» gemäss Art. 37 Abs. 1bisVE-SprstG (AI; BS) oder auf die

Durchsetzbarkeit der vorgesehenen Einschränkungen im öffentlichen Raum (BS; JU).

GR hält generell fest, dass der nicht sachgerechte Umgang mit Feuerwerk eine nicht zu

vernachlässigende Gefahr für Wald- und Flächenbrände berge.

4.1.2 Parteien

Die Mitte schliesst sich der Meinung der Kommission an und ist der Ansicht, dass die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerken» mit ihrem Verbot des Verkaufs und der Verwendung von lauten Feuerwerkskörpern zu weit geht. Im Gegensatz zum Bundesrat erkennt die Mitte

Handlungsbedarf und begrüsst daher die Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfs. Der Vorschlag der WBK-N sei eine sehr gute Grundlage. Was die Ausweitung der Bewilligungspflicht für

Feuerwerkskörper der Kategorie F3 betrifft, hält die Mitte dies für sinnvoll und ist nicht völlig gegen eine mögliche Ausweitung auf die Kategorie F2. Auch die GLP begrüsst den Gegenvorschlag der

Kommissionsmehrheit. Dieser stelle einen ausgewogenen Ansatz dar, der Schutz und Tradition verbinde.

Die Grünen und die SP unterstützen den Gegenvorschlag der Kommissionsminderheit. Das Ziel der Initiative, die Verringerung der Umweltbelastung sowie ein besserer Schutz von Mensch und Tier,

werde mit einer restriktiveren Fassung des Textes besser erreicht.

Die SVP lehnt den indirekten Gegenentwurf zur Feuerwerksinitiative in beiden vorliegenden

Ausgestaltungen dezidiert ab. Der Entwurf stelle einen unverhältnismässigen Eingriff in die

Gemeindeautonomie und die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger dar. Er schaffe unnötige Bürokratie, führe zu erheblichen Vollzugsproblemen und bevormunde die Bevölkerung mit neuen Vorschriften und Verboten. Die bestehenden Regelungen auf kantonaler und kommunaler Ebene seien ausreichend.

4.1.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft

Der Schweizerische Gemeindeverband teilt die Haltung des Bundesrats, wonach die Volksinitiative abzulehnen und ihr kein direkter oder indirekter Gegenentwurf gegenüberzustellen sei, weil die

bestehenden Rechtsgrundlagen als genügend erachtet werden. Der indirekte Gegenentwurf greife in die verfassungsrechtlich geschützte Gemeindeautonomie ein und generiere mit der Einführung einer Ausweispflicht für bestimmte Kategorien der Feuerwerkskörper unnötigen Verwaltungsaufwand.

Zudem befürchten die Gemeinden, dass mit der geplanten Gesetzesänderung Unklarheiten und Schwierigkeiten im Vollzug einhergingen.

Mit ähnlicher Begründung lehnt der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) den indirekten Gegenentwurf ebenfalls klar ab: Die Vorlage gefährde mit seiner starren Bundesregulierung die Subsidiarität und schränke die lokalen Freiheiten unnötig ein. Statt einheitliche und bürokratische Beschränkungen einzuführen, fordert der SGV einen ausgewogeneren und pragmatischeren Ansatz: 1) Stärkung der lokalen Kompetenzen, um die Regeln an die regionalen Gegebenheiten und Traditionen anzupassen;

2) Förderung von Bildung und Sensibilisierung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk sowie 3) gezielte Ahndung von Missbräuchen und gefährlichem Verhalten (z. B. Feuerwerk in der Nähe von Spitälern, Ställen oder in dicht besiedelten Gebieten), anstatt pauschale Einschränkungen vorzunehmen – bei gleichzeitiger Wahrung der Freiheit für gut organisierte und sichere Feiern.

4.1.4 Stellungnahmen von interessierten Organisationen und Privatpersonen Feuerwerksbranche