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Vernehmlassung 2025/72: Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative – Parlamentarische Initiative 25.402 · 14 Seiten

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25.402 Parlamentarische Initiative: Vernehmlassungsbericht zum indirekten Gegenentwurf zur Feuerwerksinitiative

Die Mitglieder des Vereins ProFeuerwerk sind u.a. die in der Schweiz ansässigen Betriebe der

Feuerwerksbranche, Vereine, Pyrotechniker, Künstler oder Händler sowie feuerwerksbegeisterte Menschen. Dem Verein geht der indirekte Gegenentwurf in beiden Varianten viel zu weit. Ein gut schweizerischer Kompromiss sähe dem Verein – wie auch der Schweizerischen Koordinationsstelle Feuerwerk (SKF) – zufolge folgendermassen aus: 1) Das Zünden von privatem Feuerwerk, welches Lärm erzeugt, ist ausschliesslich erlaubt am Abend des 1. Augustes und in der Silvesternacht; 2) reine Knallkörper ohne optischen Effekt können eingeschränkt oder verboten werden sowie 3) der Kanton und die Gemeinde können begrenzte Ausnahmebewilligungen für Hochzeiten, Veranstaltungen,

kulturelle Traditionen oder ähnliche Anlässe ausstellen. Die SKF weist darauf hin, dass die

Feuerwerksausbildung von Fachpersonen aus der Schweizer Feuerwerksbranche durchgeführt wird, in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Feuerwehrverband, und dass die Ausbildung so nicht mehr angeboten werden kann, wenn der Feuerwerksbranche die Existenzgrundlage entzogen wird.

Über die Plattform openPetition hat der Verein eine Unterschriftensammlung aufgeschaltet. Dabei sind 3234 Unterschriften von Personen sind zusammengekommen, die gleicher Meinung sind. Es sind feuerwerkbegeisterte Personen, Pyro-Künstler aber auch Personen denen Feuerwerk egal ist, die aber kein unnötiges Verbot wollen. Einige Vernehmlassungsantworten weisen darauf hin, dass der indirekte Gegenentwurf in zentralen Punkten über die Initiative hinausginge (etwa SKF, Kamuro

Feuerwerksverein, Hirt & Co. Fireworks AG, Stucki AG Wil). Der Stucki AG Wil als Importeur und

Hersteller bevorzugt die Annahme der Feuerwerksinitiative, zumal dann nur lärmiges Feuerwerk

verboten wäre und die jetzt aufkommenden Batterien ohne Zerleger (Kategorie F3) noch erlaubt

wären. Er hält fest, dass eine Ausweispflicht und Erwerbsscheinpflicht aus Sicht der

Feuerwerkshändler einem Verbot gleichkommt und die Existenzgrundlage aller Feuerwerkshändler zerstört, und dass in der Folge die Fachpersonen für die professionelle Feuerwerksausbildung fehlen.

Hirt & Co. Fireworks AG zufolge sei zudem zu beachten, dass erfahrungsgemäss nur ein sehr kleiner Bruchteil der Konsumenten, das Angebot der kostenpflichtigen Kurse in Anspruch nehmen würde.

Dem Verband der Detailhandelsunternehmen (SWISS RETAIL FEDERATION) zufolge sei

entscheidend, dass die Regelung praktikabel, verhältnismässig und vollzugstauglich sei. Unterstützt werde daher die Mehrheitsvariante; die Minderheitsvariante wird entschieden abgelehnt.

Tierschutz- und Umweltorganisationen, Private Dem Verein «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» gehören die Organisationen Schweizer Tierschutz STS, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), die Fondation Franz Weber und die

Tierschutzorganisation VIER PFOTEN an. Die Initiative wird zudem von einer breiten Allianz

unterstützt, darunter Organisationen aus den Bereichen Landwirtschaft, Gesundheit, Tier- und

Naturschutz sowie Personen aus Gesellschaft und Politik. Aus der Sicht des Vereins sei eine

Einschränkung von Feuerwerk sachgerecht und dringend erforderlich. Feuerwerk stelle eine nicht unerhebliche Belastung für Umwelt, Tiere und Menschen dar. Der Verein spricht sich für die

Minderheitsvariante aus. In seiner Stellungnahme stellt er folgende Forderungen: 1) Laute Feuerwerke sollen nur noch mit Bewilligung bei öffentlichen Anlässen abgebrannt werden; 2) laute

Feuerwerkskörper (der Kategorien F2 bis F4) sollen für Private nicht frei verfügbar sein sowie 3)

Kantone und Gemeinden sollen weitergehende Regelungen beibehalten oder neu beschliessen

können.

Die zuvor aufgeführte Stellungnahme mit dem Titel «Bevölkerungsstellungnahme» wurde,

zusammen mit 31'889 Unterschriften über die Plattform openPetition und mit 12'853 Unterschriften auf der Webseite von VIER PFOTEN, eingereicht. Die Unterzeichnenden unterstützen damit die

Stossrichtung der Volksinitiative sowie die Stellungnahmen der oben aufgeführten Organisationen (STS, TIR, Fondation Weber und VIER PFOTEN). Zu den Unterstützerinnen zählen auch zahlreiche weitere Organisationen (u.a. Lärmliga, Zürcher Tierschutz). Grundsätzlich sprechen sich die Tier- und Umweltschutzorganisationen für die Minderheitsvariante aus (u.a. BirdLife Schweiz, cumcane