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Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 47 Seiten

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Cannabisproduktegesetz «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 10 Verkaufsbeschränkungen

1Inhaber einer Anbaubewilligung dürfen von ihnen angebautes Cannabis nur an Inhaber einer Herstellungsbewilligung verkaufen.

2Inhaber einer Herstellungsbewilligung dürfen Ausgangsmaterial nur an andere Inhaber einer Herstellungsbewilligung verkaufen.

3Inhaber einer Herstellungsbewilligung dürfen Cannabisprodukte nur an Kantone oder an Inhaber einer Konzession für den Verkauf oder den Online-Verkauf verkaufen.

Art. 11 Werbeverbot

1Jede Art von Werbung, einschliesslich Verkaufsförderung und Sponsoring, für Betäubungsmittel des Wirkungstyps THC, für Cannabissamen und -stecklinge sowie für Gegenstände, die eine funktionale Einheit mit Cannabisprodukten bilden, ist verboten.

2Die Kontrolle über die Einhaltung des Werbeverbots obliegt den zuständigen Behörden der Kantone. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kontrolliert die Einhaltung des Werbeverbots im Internet, in Applikationen und anderen elektronischen Medien.

Minderheit (Graber, Aeschi, de Courten, Glarner, Gutjahr, Pahud, Thalmann-Bieri, Wyssmann)

Art. 11 Abs. 1

1Jede Art von Werbung, einschliesslich Reklameschilder, Laden- und Schaufensterbeschriftungen, Verkaufsförderung und Sponsoring, für Betäubungsmittel des Wirkungstyps THC, für Cannabissamen und -stecklinge sowie für Gegenstände, die eine funktionale Einheit mit Cannabisprodukten bilden, ist verboten.

3. Kapitel: Selbstversorgung

Minderheit (Porchet, Crottaz, Gysi Barbara, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Weichelt, Wyss)

Zusatzvariante zur Selbstversorgung:

Der Vorentwurf wird dahingehend ergänzt, dass der vereinsmässige Anbau auch erlaubt wird. Dabei sind folgende Eckwerte zu beachten:

- Der Verein ist nicht gewinnorientiert ;

- die Anzahl seiner Mitglieder ist limitiert ;

- der Verein ist registriert und meldet seine Mitglieder ;

- es wird eine Höchstzahl weiblicher Pflanzen in der Blütephase pro Mitglied und

insgesamt festgelegt ;

- die Bedingungen der Produktion und der Abgabe der Cannabisprodukte sind

im Gesetz geregelt ;