Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 188 Seiten

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Ein aus Sicht des Gesundheitsschutzes interessantes Verkaufsmodell findet sich in der Provinz Québec.75 In Québec ist die einzige autorisierte Vertreiberin von Cannabisprodukten die dazu beauftragte staatliche Société québécoise du cannabis (SQDC). Neben Verkaufsstellen betreibt sie auch den Online-Verkauf. Das Personal in den Verkaufsstellen muss geschult sein. Angeboten werden Cannabisblüten, Haschisch, Cannabisprodukte zum Schlucken (sog. edibles) und Cannabisextrakte. Die Gewinne aus dem staatlichen Cannabisverkauf werden für Präventions- und Schadenminderungsmassnahmen im Suchtbereich und für die Cannabisforschung eingesetzt. Eigenanbau ist in Québec verboten. Der Konsum ist nur in privaten Räumen erlaubt. Die maximale Bezugsmenge pro Einkauf beträgt 30 Gramm getrocknetes Cannabis, was der nationalen Regelung entspricht und der THC-Gehalt ist auf maximal 30 Prozent beschränkt. An bestimmten Orten, wie etwa Schulen, darf kein Cannabis auf sich getragen werden.

Gemäss der im Jahr 2024 veröffentlichten Evaluation, die eine Expertengruppe im Auftrag der kanadischen Regierung durchführte, konnten Fortschritte in Bezug auf die Ziele der Cannabisgesetzgebung erzielt werden.76 Dazu gehören insbesondere die Verbesserung des Jugendschutzes, die Versorgung der Konsumierenden mit einem diversifizierten Angebot an sichereren Cannabisprodukten und Fortschritte bei der Verdrängung des illegalen Marktes.77

Der Cannabiskonsum unter Jugendlichen ist seit der Legalisierung stabil geblieben. Kanada bleibt aber eines der Länder mit dem höchsten Cannabiskonsum unter Jugendlichen. Die Expertengruppe führt dies darauf zurück, dass präventive Massnahmen zu wenig unterstützt wurden. Bemängelt werden auch die unzureichenden Bemühungen der kanadischen Gesundheitsbehörde, zielgerichtet über die potenziellen Risiken der unbeabsichtigten Einnahme von Cannabisprodukten (insbesondere sog. edibles) zu sensibilisieren. Denn seit der Legalisierung gibt es zunehmend Berichte über eine Zunahme von Intoxikationen durch Cannabis bei Kindern.

Gemäss der Expertengruppe weist die derzeit verfügbare Studienlage darauf hin, dass der Anstieg von Vorfällen im Gesundheitswesen betreffend cannabisbedingte Psychosen mit der Ausweitung der Produktepalette (d.h. Cannabisextrakte oder Cannabisprodukte zum Schlucken) und der Ausweitung des kommerziellen Verkaufs zusammenfällt. Die Expertengruppe empfiehlt, dass Konsumierende die Möglichkeit erhalten, Produkten mit geringerer Potenz zu wählen und besser über die Risiken hochpotenter und neuartiger Produkte sensibilisiert zu werden. Die Evaluation schliesst auch eine striktere Produktregulierung (z. B. Verbot von Aromen oder stärkere THC-Begrenzung) und die Verteuerung von risikoreichen Cannabisprodukten mittels einer Steuer nicht aus, sollte die Nachfrage weiter zunehmen. Hochpotente Cannabisprodukte ganz aus dem Sortiment zu nehmen, empfiehlt die Expertengruppe

75 C-5.3. Loi encadrant le cannabis, Gouvernement du Québec.

76 Rosenberg, M. / Ayonrinde, O. / Conrod, P. J. / Levesque, L. / Selby, P. (2024): Legislative Review of the Cannabis Act. Final report of the Expert Panel.

77 2024 bezogen laut Umfrageergebnissen nur noch drei Prozent der Konsumierenden Cannabis aus illegalen Quellen.