Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 106 Seiten
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4.1.3 3. Kapitel (Selbstversorgung)
BE, BS und JU lehnen die Möglichkeit zur Selbstversorgung mit Cannabis grundsätzlich ab. Sie begründen dies damit, dass der Eigenanbau sich kaum kontrollieren liesse. Geringe oder fehlende Qualitätskontrollen im Eigenanbau würden Risiken für die Gesundheit bergen. Durch missbräuchliche oder übermässige Produktion bestehe zudem das Risiko der Ausweitung des illegalen Marktes. BE beantragt, den privaten Eigenanbau zu verbieten.
NE sieht die Selbstversorgung und die Weitergabe unter Privatpersonen kritisch und weist dabei auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung und der Kontrolle durch die Behörden hin. Deshalb sei ein strengerer gesetzlicher Rahmen notwendig.
Auch der SSV und die SKBS sowie die Behördengremien aus dem Bereich Polizei KKPKS und SVSP stellen die Selbstversorgung mit Blick auf den illegalen Markt grundsätzlich in Frage. Potenz, Verfügbarkeit, Preis und die Sicherheit des Produktes würden im Bereich der privaten Weitergabe faktisch unkontrolliert ablaufen.
Zusatzvariante zur Selbstversorgung, Minderheit (Porchet, Crottaz, Gysi Barbara, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Weichelt, Wyss)
Der Vorentwurf wird dahingehend ergänzt, dass der vereinsmässige Anbau auch erlaubt wird. Dabei sind folgende Eckwerte zu beachten:
- Der Verein ist nicht gewinnorientiert ;
- die Anzahl seiner Mitglieder ist limitiert ;
- der Verein ist registriert und meldet seine Mitglieder ;
- es wird eine Höchstzahl weiblicher Pflanzen in der Blütephase pro Mitglied und insgesamt festgelegt ;
- die Bedingungen der Produktion und der Abgabe der Cannabisprodukte sind im Gesetz geregelt ;
- der Verein wird auf kantonaler Ebene zugelassen über die Erteilung einer Konzession.
GRÜNE und SPS stimmen dem Minderheitsantrag zu. Die Fachorganisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention APS, GREA, Infodrog und SPHD stimmen dem Minderheitsantrag zu. Die IG Hanf sowie die Fachorganisation dem Bereich Jugend SAJV stimmen dem Minderheitsantrag zu.
AG, BL, GE, JU, SG und SO sowie die Parteien EVP und GLP lehnen den Minderheitsantrag ab. Die Behördengremien KKBS, KKPKS und SVSP lehnen den Minderheitsantrag ab. Von den Fachorganisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention lehnen 7 (AT, BKS, DDS, EgD, LLS, SSAM, SuS) den Minderheitsantrag ab.
GRÜNE und SPS befürworten den Minderheitsvorschlag, da er Personen, die nicht selbst anbauen möchten oder können, eine Alternative zur gewinnorientierten Produktion biete sowie einen Erfahrungsaustausch ermögliche, der zur Risikominderung beitrage.
Aus Sicht IG Hanf stärkt dieses Modell lokale Initiativen und schwächt zugleich den illegalen Markt. Für sie ist entscheidend, dass alle, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, einen Rechtsanspruch auf eine «Lizenz» haben.
Infodrog und GREA stimmen dem Minderheitsantrag zu, da sie der Ansicht sind, dass die Selbstversorgung aufgrund der geringeren Kosten im Vergleich zum kommerziellen Markt ein Ausweichen auf den illegalen Markt verhindere. Gleichzeitig dürfe die erlaubte Menge nicht zu hoch sein, damit kein Handel und unkontrollierte Märkte entstünden. GREA verweist auf die Erfahrungen in Deutschland, Malta und Spanien und erachtet Anbauvereinigungen als wichtig, weil viele Personen aus unterschiedlichen Gründen nicht die Möglichkeit hätten, im privaten Bereich anzubauen. Überdies seien Anbauvereinigungen aufgrund der Registrierung ihrer Mitglieder und der erforderlichen kantonalen Erlaubnis leichter zu begrenzen und zu kontrollieren als Tausende individuelle Eigenproduktionen.
AG, GE, SG, SO, GLP sowie SuS lehnen den Minderheitsantrag ab, da dessen Umsetzung und Überwachung schwierig sei. AG weist auf ein erhebliches Missbrauchspotential hin, wenn kollektiv grössere Mengen legal produziert werden dürften. BE und GLP halten fest, dass durch die Schwierigkeiten im