Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 106 Seiten

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gerade auch in Kombination mit anderen Arzneimitteln (Psychopharmaka, Neuroleptika etc.), können nur durch Gesundheitsfachpersonen beurteilt werden.

GRÜNE ist der Ansicht, dass das in der Schweiz konsumierte Cannabis im Freiland wachsen sollte, im Einklang mit den Grundsätzen der biologischen Landwirtschaft und wie in den aktuellen Pilotversuchen. FDP merkt an, dass Cannabisprodukte ausschliesslich aus natürlichen Cannabispflanzen hergestellt werden dürfen. DOJ würde es begrüssen, wenn nur natürliches THC zugelassen würde. Die Branchenvertretung IG Hanf und APS fordern, dass nur natürliches Cannabis in der Herstellung von Cannabisprodukten verwendet wird. Dies, weil synthetische und halbsynthetische Cannabinoide hohe Risiken bergen würden, schwer regulierbar seien und die Glaubwürdigkeit des legalen Marktes untergraben würden. Ihre Nutzung solle auf medizinische und wissenschaftliche Zwecke beschränkt bleiben, mit klarer Abgrenzung zu Cannabinoidmimetika.

Fachorganisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention (NAS, PHCH) sowie aus dem Bereich Jugend (DOJ, SAJV) unterstützen es, dass gemäss Entwurf alle künstlich hergestellten, cannabinoidähnlichen Substanzen (Cannabinoidmimetika, sogenannte «synthetische Cannabinoide») verboten bleiben.

APS präzisiert, dass sie die Einführung neuer Cannabisproduktekategorien grundsätzlich ablehnt. Verschiedene Studien würden zeigen, dass die Zulassung neuer Cannabiskonsumformen stets zu neuen Konsumentengruppen, zu einer höheren THC-Exposition und zu vermehrten Überdosierungen und den daraus entstehenden Notfallaufnahmen führe. Dass gerauchtes Cannabis gesundheitsschädlicher sei als verdampftes, sei bislang unbewiesen. Zu befürchten seien ähnliche Entwicklungen wie im Nikotinproduktemarkt. Hier hatte man zunächst die Hoffnung, dass gevaptes Nikotin bei abhängigen Rauchern schadensmindernd wirke und langfristig einen Konsumausstieg ermögliche. Tatsächlich habe es aber dazu geführt, dass Minderjährige und Erwachsene, die zuvor nicht geraucht haben, mit dem Vapen begonnen hätten.

IG Hanf und MedCanS erachten eine klare Abgrenzung zwischen Cannabisprodukten für medizinische und für nicht medizinische Zwecke als notwendig.

BE fordert, dass bei der Festlegung der Höchstgehalte der Kontaminanten durch das EDI (Abs. 2) der «Stand der Wissenschaft» als Bewertungsmassstab gelten und die Bestimmung entsprechend ergänzt werden soll.

Art. 19 Abs. 1bis, Minderheit (Porchet, Crottaz, Gysi Barbara, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Weichelt, Wyss)

1bis

Die Verwendung von synthetischen Pflanzenschutzmitteln bei der Herstellung von Cannabisprodukten ist verboten.

GLP, GRÜNE und SPS stimmen dem Minderheitsantrag zu. Von den Fachorganisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention stimmen 6 (AT, FvS, GREA, Infodrog, LLS, SGGPsy) dem Minderheitsantrag zu. Die übrigen zivilgesellschaftlichen Organisationen SAJV, VLI und VSPB stimmen der Bestimmung zu.

SG sowie die Fachorganisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention DDS, EgD und SSAM lehnen den Minderheitsantrag ab.

SG ist der Ansicht, dass es nicht möglich ist, auf Pflanzenschutzmittel zu verzichten. NAS, PHCH, DOJ, SAJV sind der Ansicht, dass die Erfahrungen der Pilotprojekte aufzeigen, dass der flächendeckende biologische Anbau schwierig umsetzbar ist. Die erheblich höheren Produktionskosten verhindern die Wettbewerbsfähigkeit regulierter Produkte gegenüber dem illegalen Markt.

GRÜNE unterstützt den Minderheitsantrag, da aus ihrer Sicht der Cannabisanbau umwelt- und gesundheitsverträglich erfolgen muss.

AT, FvS, Infodrog, LLS, SGGPsy sowie der polizeiliche Berufsverband VSPB befürworten im Sinne des Gesundheitsschutzes sämtliche Massnahmen, welche die Gesundheitsgefährdung nicht weiter steigern lassen und stimmen folglich dem Minderheitsantrag zu.