Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/80: 23.462 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten · 14 Seiten
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Die Frage der Folgen von PostCom-Entscheiden wird schliesslich nur noch von 821 Teilnehmenden, die Frage der Rechtssicherheit von 622 und mögliche Einschränkungen der Zuständigkeit der PostCom von 523 Teilnehmenden als wichtig erachtet.
3.4 STELLUNGNAHMEN ZU DEN VORSCHLÄGEN ZUM QUERSUBVENTIONIERUNGSVERBOTS
3.4.1 Gegenstand
Die Vorlage sieht vor, das bestehende Quersubventionierungsverbot auf Gesetzesebene zu präzisieren. Von der Mehrheit werden zwei Kriterien vorgeschlagen, damit eine unzulässige Quersubventionierung vorliegt: Erstens muss der Umsatzerlös einer selbstgewählten Dienstleistung nicht zur Deckung der inkrementellen Kosten ausreichen und zweitens, muss der Umsatzerlös der Dienstleistungen ausserhalb der Grundversorgung ohne Finanzdienstleistungen deren Kosten insgesamt nicht decken.
Eine Minderheit möchte ein zusätzliches Kriterium einführen: Eine unzulässige Quersubventionierung liegt nur vor, wenn im reservierten Dienst eine Dienstleistung oder ein gesamter Unternehmensbereich vorhanden ist, dessen Umsatzerlös seine Stand-alone-Kosten übersteigt.
3.4.2 Stellungnahmen Kantone / Gemeinden
Die Kantone TG, SG, VD sowie die Stadt Zürich unterstützen den Antrag der Minderheit. Die Streichung des international etablierten «Stand-alone-Kriteriums» führe zu einer Ausschaltung der Entwicklungsmöglichkeiten der Post, da fast jede Anlauffinanzierung als unzulässige Quersubventionierung ausgelegt werden könne.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die GLP und SVP unterstützen den Vorschlag der Mehrheit. SPS und Grüne Schweiz denjenigen der Minderheit.
Gemäss SPS brechen die Vorschläge mit bewährten Grundsätzen des Quersubventionierungsverbots. Das geltende Recht sei wissenschaftlich fundiert und entspräche einer langjährigen internationalen Regelungspraxis. Es stelle sicher, dass die Post im Wettbewerb fair agiere. Bei einer Streichung des «Stand-alone-Kriteriums» sei unternehmerischer Stillstand die Folge.
Post AG, Dachverbände und Konsumentenorganisationen
Economiesuisse und sgv (2) unterstützen die Vorlage der Mehrheit; die Post AG, SAB, SBV-USP und Konsumentenschutz (4) diejenige der Minderheit.
Gemäss Economiesuisse wäre es noch zielführender, den Tätigkeitsbereich der Post so eng zu fassen, dass Quersubventionierungen gar nicht erst möglich sind. Gemäss sgv erziele die Post im reservierten Bereich höhere Erträge als für die Finanzierung der Grundversorgung notwendig. Dieser Überschuss dürfe nicht für selbstgewählte Tätigkeiten verwendet werden. Die PostCom müsse dies streng überwachen und sicherstellen, dass jede selbstgewählte Tätigkeit ihre eigenen Kosten deckt.
Für die Post AG brechen die Vorschläge mit bewährten Grundsätzen des Quersubventionierungsverbots. Das Briefmonopol würde gemäss Vorlage selbst dann als Quelle verbotener Quersubventionierung gelten, wenn es defizitär wäre – was abwegig sei. Ein solches Szenario sei bei weiter sinkenden Mengen keineswegs hypothetisch. Die Vorlage hätte einen unternehmerischen Stillstand zu Folge. Für SAB, SBG/USS, SBV-USP und FRC ist die aktuelle Regelung genügend.
21 Kantone TG und SG, GLP sowie asa-svv, AWS, dpsuisse, KEP+Mail und Svico
22 Kantone TG, SG und VD sowie AWS, dpsuisse und suissedigital
23 TG, Economiesuisse, CP, AWS und suissedigital 10/14 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288