Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/80: 23.462 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten · 14 Seiten

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Übrige Teilnehmende

167 der übrigen Teilnehmenden unterstützen die Vorlage. 58 lehnen sie ab bzw. fordern die Sistierung.

Verschiedentlich wird bedauert, dass sich der Entwurf auf die Aktivitäten der Post beschränkt und die Pa. Iv. 23.462 damit nur teilweise umgesetzt wird. Die Vorlage habe Vorbildfunktion auch für andere staatliche Unternehmen. Der Vertreter der VDK im KMU-Forum verlangt eine Vertiefung der Regulierungsfolgeabschätzung.

3.2 STELLUNGNAHMEN ZUR VORGESCHLAGENEN EINSCHRÄNKUNG DES UNTERNEHMENS-

ZWECKS

3.2.1 Gegenstand

Durch eine Änderung von Art. 3 Abs. 1 Bst. a-c des POG soll der Unternehmenszweck der Post präzisiert und eingeschränkt werden. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Insbesondere müssen die erlaubten zusätzlichen Tätigkeiten künftig entweder zur gleichen Wertschöpfungskette wie die Haupttätigkeit gehören oder einen engen Zusammenhang zu den gesetzlichen Hauptaufgaben aufweisen.

• Die erlaubten zusätzlichen Tätigkeiten im postalischen und logistischen Bereich sollen den Haupttä-

tigkeiten künftig entweder unmittelbar vor- oder nachgelagert sein oder einen sachlich engen Zusammenhang zu diesen aufweisen, sofern diese unter verhältnismässigem Mitteleinsatz erfolgen und die Erfüllung der Hauptaufgaben nicht gefährden;

• Gleichermassen gilt dies für Finanz- und Mobilitätsdienstleistungen, wobei für Neben- und Hilfstätig-

keiten lediglich ein sachlicher - nicht jedoch ein enger sachlicher Bezug - erforderlich ist.

Weiter soll das Betreiben von Plattformen für eine vertrauensbasierte digitale Infrastruktur zum Unternehmenszweck gehören. Diese sollen gemäss Mehrheit eine sichere Infrastruktur für den Vertrieb digitaler Dienstleistungen Dritter bereitstellen (Art. 3 Abs. 1 Bst. abisVE-POG).

Eine Minderheit beantragt, die Post solle eine verlässliche und vertrauenswürdige digitale Infrastruktur für das Betreiben von Plattformen zur Erbringung von digitalen Diensten, sowie die sichere und einheitliche Übermittlung von Daten bereitstellen dürfen. Ergänzend zum Antrag der Mehrheit soll damit der Post erlaubt werden, über diese Plattformen auch eigene digitale Kommunikationsdienstleistungen anzubieten.

3.2.2 Stellungnahmen

Kantone / Gemeinden

Die VDK, die Kantone BS, TG, SG, VD, TI und NE sowie die Städte Genf und Zürich (9) haben sich dazu geäussert und die Vorlage kritisiert. Es wird geltend gemacht, es bestünden bereits wirksame Mechanismen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Die Vorlage sei zu restriktiv und innovationsfeindlich. Der Spielraum der Post würde drastisch eingeschränkt und notwendige Anpassungs- und Entwicklungsfähigkeiten, insbesondere im IT-Bereich, behindert. Allenfalls würde der Minderheitsantrag unterstützt9.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

SPS und GRÜNE Schweiz unterstützen den Minderheitsantrag, falls die Vorlage weitergeführt werde. Es sei möglichst nahe am geltenden Recht zu bleiben. Die GLP und die SVP sprechen sich für die Mehrheitsvariante aus. Die Probleme der Grundversorgung liessen sich nicht – und sollen auch nicht – durch Expansionen in funktionierende Märkte lösen.

7 KMU-Forum, PARAT, Swissmem, Berner KMU, asa-svv, AWS, dpsuisse, KEP+Mail, Bauenschweiz, Suissedigital, HANDELSchweiz, CP, VSBH, Swico, metal.suisse und EIT.Swiss

8 SGV, Kosumentenschutz, syndicom, transfair und Swiss Economics SE AG

9 VDK, TG, SG, VD und Stadt Zürich 6/14 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288