Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/80: 23.462 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten · 14 Seiten

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Übrige Teilnehmende

1424 weitere Teilnehmende befürworten den Mehrheitsvorschlag. Syndicom unterstützt den Minderheitsantrag.

Die Befürwortenden des Mehrheitsantrags begründen dies im Wesentlichen damit, dass das bisherige Verbot nicht ausreichend greife, und dass die Quersubventionierung heute schwer kontrollierbar sei. Es sei ein wichtiger Schritt, um wettbewerbsverzerrende Quersubventionierungen zu verhindern.

Diejenigen, die sich für den Minderheitsantrag aussprechen, verweisen auf die international etablierten Standards sowie auf die Folgen, wonach die Entwicklungsmöglichkeiten andernfalls ausgeschaltet würden25.

Für Swiss Economics SE AG sind beide Vorlagen abzulehnen oder die Vorlage der Minderheit anzupassen. Die Vorlage der Mehrheit sei zu streng und jene der Minderheit weder kohärent noch zielführend.

3.5 NEU EINGEBRACHTE REVISIONSVORSCHLÄGE

Verschiedene Teilnehmende nutzen die Gelegenheit, weitere Revisionsvorschläge zum POG bzw. zum PG einzubringen:

Der Kanton ZG beantragt, es sei explizit zu prüfen, ob eine vollständige Liberalisierung der heutigen Post in Kombination mit einem Leistungsauftrag für die Grundversorgung den heutigen Begebenheiten nicht gerechter werden könnte (in Fortführung der Ziele von 1998). Es sei der Zeitpunkt gekommen, die vollständige Marktöffnung vorzunehmen.

sgv, Berner KMU und AWS Teilnehmende erachten es als denkbar, angesichts der heutigen Praktiken das Gesetz auf der Grundlage von Art. 165 Abs. 1 BV rasch in Kraft zu setzen. Zudem sei die Post zu verpflichten, jährlich Rechenschaft über den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Akquisitionen abzulegen26.

Economiesuisse erachtet es als notwendig, eine Übergangsregelung mit klaren Auflagen und Fristen zu schaffen, welche den Umgang mit bestehenden Akquisitionen und nicht mehr zulässigen Tätigkeitsbereichen regelt.

4 EINSICHTNAHME

Gemäss Art. 9 des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 200527 sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden und nach Kenntnisnahme der eröffnenden Behörde der Ergebnisbericht, öffentlich zugänglich. Die vollständigen Unterlagen können beim Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingesehen werden (publiziert unter www.admin.ch, Bundesrecht, Vernehmlassungen, abgeschlossene 2025, Parl.).

24 KMU-Forum, PARAT, Swissmem, asa-svv, AWS, dpsuisse, KEP+Mail, Bauenschweiz, HANDELSchweiz, CP, VSBH, Swico, EIT.Swiss und metal.suisse

25 Insbesondere das KMU-Forum, transfair und syndicom

26 Auch Economiesuisse

27 SR 172.061 11/14 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288