Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/80: 23.462 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten · 14 Seiten

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Post AG, Dachverbände und Konsumentenorganisationen

Economiesuisse spricht sich für die Variante der Mehrheit aus. Diese bringe eine dringend notwendige Präzisierung des Unternehmenszwecks. Eine präzise und abschliessende Umschreibung sei notwendig. sgv schlägt vor, die Formulierung derart anzupassen, dass nur «sachlich unmittelbar zusammenhängende Tätigkeiten» erlaubt sind.

Die Post AG, SAB, SBG/USS, Travail.Suisse, FRC, Konsumentenschutz (6) lehnen eine Einschränkung des Unternehmenszwecks gänzlich ab. Die heutige Regelung im Post- bzw. Kartellgesetz seien ausreichend. Es wird insbesondere auf die erheblichen finanziellen und wirtschaftlichen Folgen hingewiesen. Die Folge wäre eine Blockade. SBV-USP, Konsumentenschutz bevorzugen die Minderheitsvariante, sofern die Vorlage nicht antragsgemäss sistiert werde.

Übrige Teilnehmende

1310 der übrigen Teilnehmenden unterstützen die Variante der Mehrheit. Es wird geltend gemacht, dass für digitale Vertrauensinfrastrukturen kein Zusammenhang mit den Kernaufgaben der Post bestünde. Die Post solle sich auf die Erbringung des Service public beschränken, der ohne sie nicht gewährleistet wäre.

Transfair lehnt eine Einschränkung des Unternehmenszwecks gänzlich ab. Syndicom lehnt sie ebenfalls ab, spricht sich aber für die Minderheitsvariante aus, sofern die Vorlage weiterverfolgt wird.

3.2.3 Bemerkungen zu Art. 3 Bst. abis VE-POG (Digitalisierung) im Besonderen

Im Fragebogen wurden die Teilnehmenden aufgefordert, Stellung zu nehmen, ob sie die Variante der Mehrheit unterstützen oder ob die Post weniger oder weitere digitale Dienstleistungen erbringen dürfen solle.

29 Teilnehmende haben sich zu dieser Frage geäussert.

Kantone / Gemeinden

Kein Kanton spricht sich für die vorgeschlagene Variante der Mehrheit aus. Die Kantone SG, VD und TI sprechen sich dafür aus, dass die Post weitere digitale Dienstleistungen erbringen dürfen sollte. Digitale Souveränität und Sicherung der Infrastruktur seien grundlegende Elemente.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

SPS und GRÜNE Schweiz sind der Meinung, dass die Post weitere digitale Dienstleistungen erbringen dürfen sollte. Der Aufbau und das Betreiben der (digitalen) Infrastruktur sei kostenintensiv. Es bestehe zwischen der Post und Bevölkerung ein Vertrauensverhältnis. Die GLP unterstützt den Mehrheitsantrag.

Post AG, Dachverbände und Konsumentenorganisationen

Economiesuisse und sgv (2) sind der Meinung, dass die Post weniger, SAB, Konsumentenschutz, SBV-USP, Travail.Suisse und SGB/USS (5) mehr solche Leistungen erbringen dürfen sollte.

Economiesuisse und sgv lehnen eine Ausweitung der postalischen Grundversorgung auf digitale Dienste grundsätzlich ab. sgv beantragt ergänzend, dass die Formulierung weiter auf «digitale Infrastruktur im öffentlichen Interesse» beschränkt wird.

Travail.Suisse möchte, dass der Post eine aktive Rolle bei der digitalen Souveränität zugestanden werden soll. Gemäss SAB, SGB/USP und FRC soll die Post ihre Dienstleistungen, auch digitale, modernisieren können.

10 KMU-Forum, CP, PARAT, Swissmem, asa-svv, dpsuisse, Bauenschweiz, Suissedigital, KEP+Mail, HANDEL- Schweiz, VSBH, EIT.Swiss und metal.suisse 7/14 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288