Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/80: 23.462 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten · 14 Seiten
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Übrige Teilnehmende
511 Teilnehmende unterstützen den Mehrheitsvorschlag der Kommission.
712 der weiteren Teilnehmenden befürworten, dass die Post weniger digitale Dienstleistungen erbringen dürfen sollte. Syndicom und transfair sprechen sich dafür aus, dass die Post mehr solche Dienstleistungen erbringen dürfen sollte. Digitale Infrastruktur allein reiche nicht aus. Die Post müsse auch Anwendungen und Dienste entwickeln dürfen. Sonst würde die Post in ihrer Entwicklung behindert. Es seien nicht inländische Angebote, welche sich mittelfristig als Alternativen anböten. Damit würden Arbeitsplätze in der Schweiz gefährdet. Damit ginge zudem ein Autonomieverlust der Schweiz einher.
3.3 STELLUNGNAHMEN ZUR VORGESCHLAGENEN EINFÜHRUNG EINES INDIVIDUELLEN RECHTS-
SCHUTZES
3.3.1 Gegenstand
Mit einem neuen Art. 3 Abs. 5 VE-POG soll die PostCom auf Gesuch hin oder von Amtes wegen prüfen, ob die Tätigkeiten der Post mit den Vorgaben des Artikels übereinstimmen.
3.3.2 Stellungnahmen
33 Teilnehmende haben zu dieser Frage Stellung genommen.
Kantone / Gemeinden
Die Kantone SG und VD sprechen sich für und die Kantone TG, TI und NE gegen die Einführung eines Rechtsschutzes aus. Für die Kantone SG und VD ist dies wichtig, um neue Regeln justiziabel und damit durchsetzbar zu machen. Für die Kantone TG, TI und NE sei der Rechtsschutz bereits gewährleistet (WEKO). Die Vorlage bringe Abgrenzungsschwierigkeiten und Doppelspurigkeit und führe zu Mehrkosten.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Von den Parteien haben sich die GLP und die SVP dafür und die SPS dagegen ausgesprochen.
Die GLP spricht sich gegen jegliche Einschränkungen der Legitimation, Prüfmöglichkeiten und Handlungsspielräume der PostCom aus. Die Verfahren seien kurz und effizient zu gestalten. Über die Bindungswirkung sei im Einzelfall zu entscheiden. Auch bereits getätigte Investitionen sollen untersucht werden können. Die SVP sieht den Rechtsschutz als wichtige flankierende Massnahme.
Für die SPS ist der Rechtsschutz heute schon genügend gewährleistet. Die übrigen Fragen lägen in der Zuständigkeit des Bundesrates im Rahmen seiner Eignerstrategie und Steuerung.
Post AG, Dachverbände und Konsumentenorganisationen
Economiesuisse und sgv (2) sprechen sich für und die Post AG, SAB, Konsumentenschutz, SBG/USS, SBV-USP und Travail.Suisse (6) gegen die Einführung eines individuellen Rechtsschutzes aus. Economiesuisse macht geltend, es sei nur ein Korrektiv für ein strukturelles Problem. sgv hebt die Rechtssicherheit hervor. Für die Post AG schafft die Neuregelung hingegen keine Rechtssicherheit. Es handle sich um eine fragwürdige Sonderregelung für die Post. SAB verweist ebenfalls auf die zusätzlich notwendigen Ressourcen bei der PostCom und die Gebühren. Die Vorlage schaffe neue bürokratische Hürden, verhindere Innovationen und schmälere die Ertragsbasis der Post. Auch Travail.Suisse beurteilt dies als problematisch und warnt vor negativen Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit und die unternehmerische Entwicklung der Post. Es drohe eine Flut von Verfahren, die nicht dem fairen Wettbewerb dienten, sondern der strategischen Behinderung eines öffentlichen Unternehmens. Die Rechtssicherheit sei gefährdet.
11 Swissmem, dpsuisse, Swissdigital, Swico und CP
12 Berner KMU, AWS, PARAT, asa-svv, KEP+Mail, HANDELSchweiz und VSBH 8/14 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288