Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/81: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» · 11 Seiten
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- Als Vorwirkung das Verbot, in Friedenssituationen als Neutraler Tatsachen zu schaffen,
welche die Einhaltung der Pflichten im Kriegsfalle verunmöglichen. Insbesondere darf ein Neutraler aufgrund dieser Vorwirkung keinem Militärbündnis mit Beistandspflichten beitreten und keine Stationierung von fremden Streitkräften zulassen.
4 Botschaft des Bundesrates
4.1 Erwägungen
Der Bundesrat führt in seiner Botschaft vom 27. November 2024 aus, dass ein Teil der
Bestimmungen der Initiative zwar der gegenwärtigen Rechtslage und Praxis entspricht, die Initiative insgesamt jedoch zu einer klaren Kursänderung der Schweizer Neutralität führen würde. Mit der Initiative würde sowohl die bisherige Regelungsform der Neutralität (keine inhaltliche Definition in der Verfassung) sowie deren aktuelle Handhabe in der Praxis (insbesondere in der Sanktionspolitik und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit) geändert.
In folgenden Bereichen entsprechen die Bestimmungen der Initiative den Vorgaben des Völkerrechts und der heutigen Praxis. In all diesen Bereichen würde die Initiative nach Einschätzung des
Bundesrats somit keinen Mehrwert bedeuten:
- Die Initiative fordert, dass die Neutralität in die Verfassung aufgenommen wird. Das ist bereits heute der Fall. Die Artikel 173 und 185 BV verpflichten die Bundesversammlung und den Bundesrat, Massnahmen zur Wahrung der Neutralität zu treffen. Bereits heute würde deshalb die Aufgabe der Neutralität eine Verfassungsrevision und somit eine
Volksabstimmung erfordern.
- Die Initiative fordert, dass die Neutralität als «immerwährend und bewaffnet» in der
Verfassung definiert werden soll. Beides entspricht bereits heute dem Neutralitätsverständnis und ist völkerrechtlich verbrieft und anerkannt. Wer neutral ist, muss die eigene Neutralität auch verteidigen können. Dies wurde vom Bundesrat in all seinen Berichten zur
Neutralitätspraxis immer wieder bestätigt.
- Die Initiative fordert, die Schweiz dürfe keinem Militär- und Verteidigungsbündnis beitreten. Auch dies ist bereits heute der Fall. Gemäss dem Völkerrecht darf die Schweiz als neutrales Land keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis wie z. B. der NATO beitreten. Ein Beitritt der Schweiz – und damit einhergehend die Aufgabe der Neutralität – müsste gemäss Artikel 140 Absatz 1 BV bereits obligatorisch dem Volk vorgelegt werden.
- Die Initiative fordert, die Schweiz dürfe sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen anderer Staaten beteiligen. Auch dies ist bereits heute völkerrechtlich verboten. Die Schweiz darf eine Kriegspartei nicht militärisch begünstigen.
- Die Initiative fordert, die Schweiz solle die Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten nutzen. Der Bundesrat nutzt die Neutralität bereits heute dafür. Die aktuellen Krisen zeigen zudem exemplarisch, dass die Neutralität keine unverzichtbare Voraussetzung für die Guten Dienste ist. Die Neutralität kann aber im Falle der Schweiz zur Glaubwürdigkeit der Guten Dienste beitragen.