Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/81: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» · 11 Seiten
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ausgerichtet. Mit der neuen Verankerung der Neutralität als Grundsatz der Aussenpolitik reduziert sich der Handlungsspielraum für die Nutzung der Neutralität, da sie nicht mehr als reines Instrument zur Erreichung von aussen- , sicherheits- und wirtschaftspolitischen Zielen eingesetzt werden
könnte. Dieser Handlungsspielraum – im Rahmen des neutralitätsrechtlich Zulässigen – ist bisher bei der Anwendung der Neutralität von grosser Bedeutung, um die Landesinteressen mit dem Instrument der Neutralität bestmöglich zu wahren. Diese Interessen sind in Artikel 2 der
Bundesverfassung verankert. Mit einem starren Neutralitätsverständnis könnte die Neutralität bei aussenpolitischen Herausforderungen nur schwerfällig an neue Umstände angepasst werden.
Gerade in sicherheits- und wirtschaftspolitischen Angelegenheiten ist ein rasches Reagieren jedoch von grosser Bedeutung. Damit würde die seit 175 Jahren erfolgreiche Verfassungspraxis der
gezielten Handhabe der Neutralität unter Berücksichtigung des internationalen Umfelds und
völkerrechtlicher Entwicklungen beendet.
Einschränkungen in der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit
Die Annahme der Initiative würde einen sicherheitspolitischen Kurswechsel bedeuten. Die
sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit, von der die Schweiz technisch und
materiell profitiert, würde stark eingeschränkt. Dies hätte die Schwächung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz zur Folge. Gemäss Initiativtext könnte sich die Schweiz etwa kaum Nato-
Kooperationsprojekten anschliessen, die Fachpersonal zu Abläufen und hinsichtlich ihrer
Zuständigkeiten im Falle von Cyberangriffen ausbilden. Nato-Formate sind führend für den
Austausch und die Ausbildungen im Zusammenhang mit solchen Bedrohungen. Viele
Kooperationsprojekte mit Verteidigungsbündnissen betreffen zivil und militärisch relevante Bereiche.
Auch würde sich mittel- bis langfristig die Frage stellen, ob die unter diesen Umständen
verbleibenden militärischen Fähigkeiten noch ausreichend gegeben sind, um die bewaffnete
Neutralität durchsetzen zu können. Insofern besteht hier ein Zielkonflikt innerhalb des Initiativtextes: Forderung der bewaffneten Neutralität und gleichzeitig sicherheitspolitische Einschränkungen, die die Verteidigungsfähigkeit schwächen. Des Weiteren könnte die Einschränkung auch die
sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis der Schweiz schwächen, da die internationale Rüstungszusammenarbeit stärker eingeschränkt würde. Die Verlässlichkeit der Schweiz als
Lieferantin von Rüstungsgütern und -komponenten könnte im Ausland noch deutlicher in Frage gestellt werden, was die auf Ausfuhren angewiesene Schweizer Rüstungsindustrie weiter
schwächen würde. Dies hätte negative Folgen für die Versorgungssicherheit der Armee und damit auch für die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz.
Einschränkungen in der Sanktionspolitik
Sanktionen sind heute ein wichtiges Instrument der Staaten, um auf Völkerrechtsverletzungen zu reagieren. Im Zuge zunehmender Spannungen zwischen Grossmächten und der damit verbundenen Blockierung des UNO-Sicherheitsrates haben Sanktionen ausserhalb des UNO-Sicherheitsrates zugenommen. Ein Mittragen von international breit abgestützten Sanktionen – insbesondere im Falle eines Angriffskriegs auf ein anderes Land – dient einerseits der Aufrechterhaltung einer friedlichen und gerechten internationalen Ordnung und andererseits auch der Akzeptanz der neutralen
Schweizer Haltung durch die anderen Länder. Dies liegt im Interesse der Schweiz, deren Mitwirkung für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung im Zweckartikel der BV verankert ist. Die Aussenpolitik orientiert sich demzufolge an der konsequenten Einhaltung des Völkerrechts. Mit dem Verbot, Sanktionen ausserhalb des Sanktionsregimes der UNO zu übernehmen, würden die
Erfüllung dieses Auftrags und der Handlungsspielraum der Schweiz eingeschränkt. Dies könnte dazu führen, dass die Schweiz ihre eigenen kurz- und langfristigen wirtschaftlichen Interessen nicht optimal wahren könnte. Ausserdem droht die Reputation der Schweiz als glaubwürdige Verfechterin einer internationalen Ordnung, die sich stets für die Einhaltung und Durchsetzung des Völkerrechts