Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/81: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» · 11 Seiten
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5 Verhandlungen und Beschluss des Erstrats
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» als vorberatende Kommission des Erstrates an ihren Sitzungen vom 20./21. Januar, 17. Februar, 14./15. April sowie 26. Mai 2025 behandelt. Im Rahmen dieser Beratungen wurde ein Antrag auf einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative mit 7 zu 6 Stimmen abgelehnt. Der von der Kommissionsmehrheit abgelehnte Antrag wurde
anschliessend als Minderheitsantrag dem Ständerat unterbreitet. Er beinhaltete, wie der
ausformulierte Entwurf der Volksinitiative, einen neuen Verfassungsartikel 54a zur schweizerischen Neutralität, allerdings mit vom Vorschlag der Neutralitätsinitiative abweichendem Inhalt. Da die Kommissionsmehrheit einen direkten Gegenentwurf ablehnte, wurde vor der Behandlung des Geschäfts im Ständerat durch die APK-S kein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.
Der Ständerat befasste sich am 19. Juni 2025 mit der Neutralitätsinitiative und folgte in seinen Beschlüssen den Anträgen der Minderheit der APK-S, welche einen direkten Gegenentwurf
beantragte. Mit 27 zu 15 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss der Ständerat, auf den direkten Gegenentwurf einzutreten und nahm diesen in der Gesamtabstimmung mit 33 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Betreffend die Abstimmungsempfehlung entschied der Ständerat mit 35 zu 8
Stimmen die Annahme des direkten Gegenentwurfs und die Ablehnung der Volksinitiative zu empfehlen.
6 Arbeiten und Erwägungen der Kommission
6.1 Arbeiten der APK-N
Die APK-N befasste sich am 30. Juni 2025 ein erstes Mal mit der Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» und führte eine ausführliche Aussprache über das Anliegen der Initiative sowie die Frage eines direkten Gegenvorschlags. Am 26. August 2025 führte sie ihre Arbeiten fort und entschied mit 14 zu 10 Stimmen, zum direkten Gegenentwurf gemäss Beschluss des Ständerates vom 19. Juni 2025 eine Vernehmlassung durchzuführen. Die APK-N wird ihre Vorberatung der Volksinitiative nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens zu Ende führen und zu diesem Zeitpunkt definitiv über ihre Anträge zuhanden des Nationalrates Beschluss fassen.
6.2 Erwägungen der APK-N
Das Vernehmlassungsgesetz schreibt vor, dass bei der Vorbereitung von Verfassungsänderungen ein Vernehmlassungsverfahren stattfindet. In Kenntnis dieser gesetzlichen Vorschrift und angesichts des schwer vorherzusehenden Ausgangs der nationalrätlichen Behandlung des direkten
Gegenentwurfs hat die APK-N entschieden, den direkten Gegenentwurf des Ständerates noch vor der Behandlung der Neutralitätsinitiative im Nationalrat in die Vernehmlassung zu schicken. Durch die Lancierung der Vernehmlassung zum jetzigen Zeitpunkt will die Kommission dem Risiko
vorbeugen, dass National- und Ständerat bereits in der ersten Lesung übereinstimmende
Beschlüsse zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative fällen und somit in Missachtung der Vorschriften des Vernehmlassungsgesetzes eine Verfassungsänderung beschliessen, welche nie Gegenstand einer Vernehmlassung bildete. Weiter soll die rechtzeitige Vernehmlassung der APK-N erlauben, in Kenntnis der Rückmeldungen sämtlicher Vernehmlassungsteilnehmer einen möglichst breit abgestützten und umfassend informierten Beschluss über die definitiven Anträge der
Kommission an den Nationalrat zu fällen.