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Vernehmlassung 2025/83: Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 · 60 Seiten
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Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 [Vernehmlassungsentwurf]
Angemessene Vorkehrungen für eine bestmöglich eigenständige Verteidigungsfähigkeit sind unbedingt notwendig. Bei einem Angriff auf die Schweiz verlieren die neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen ihre Geltung. Insbesondere wenn ein Gegner übermächtig ist oder weitreichende Waffen einsetzt, ist eine eigenständige Verteidigung nicht wirksam, unter Umständen gar aussichtslos, weshalb sich die Schweiz gemeinsam mit Partnern verteidigen können muss. Angesichts der verschärften Bedrohungslage ist es notwendig, rechtzeitig für diese Option Voraussetzungen zu schaffen, da eine gemeinsame Verteidigung nicht improvisiert werden kann. Die Vorbereitung muss jedoch ohne Verpflichtungen und Abhängigkeiten erfolgen und setzt voraus, dass die Partner dazu bereit sind.
Für die Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit ergeben sich damit die folgenden Ziele:
Ziel 9: Verteidigungsbereite Armee
Die Armee ist so ausgerüstet, ausgebildet und personell ausreichend und nachhaltig alimentiert, um zu einer glaubwürdigen Abhaltewirkung (Dissuasion) beizutragen und die Schweiz so lange wie möglich eigenständig verteidigen zu können. Sie nutzt die internationale Zusammenarbeit zur Erhöhung ihrer Verteidigungsfähigkeit und erbringt ausbildungs- und einsatzrelevante Gegenleistungen für ihre Partner.
Ziel 10: Verteidigung in Kooperation
Die Schweiz ist in der Lage, sich im Falle eines bewaffneten Angriffs gemeinsam mit Partnern zu verteidigen.
Für die Verteidigung in Kooperation ist die Interoperabilität – die Zusammenarbeitsfähigkeit
– eine zentrale Voraussetzung, die erarbeitet und entwickelt werden muss. Sie wird über die Streitkräfteentwicklung, über Standards in Ausbildung, Material, Systemen und Prozessen sowie durch Zusammenarbeit in Übungen und Einsätzen erlangt. Interoperabilität ist besonders wichtig in der Führung, beim Austausch nachrichtendienstlicher Informationen, bei gemeinsamen Aktionen im selben Einsatzraum, z. B. beim Schutz des Luftraums und bei Sonderoperationen, in der Cyberabwehr und in der Logistik. Die militärischen Standards in Europa werden überwiegend von der Nato definiert. Die Schweizer Armee erweitert seit Jahren ihre Interoperabilität und hat in verschiedenen Bereichen einen soliden Grad an Zusammenarbeitsfähigkeit erreicht, insbesondere in der Luftwaffe, bei den Spezialkräften und beim Kommando Cyber. Auch die übrigen Teile der Armee müssen ihre Interoperabilität weiter verbessern.
Anhaltspunkte für einen bewaffneten Angriff
Der Wandel der Konfliktaustragung und die Verletzlichkeit von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft verwischen die Grenze zwischen erhöhten Spannungen und einem bewaffneten Konflikt. Die politischen Behörden müssen dennoch beurteilen, ob bestimmte Handlungen gegen