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Vernehmlassung 2025/83: Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 · 60 Seiten
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Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 [Vernehmlassungsentwurf]
§ Ein umfassender, offener Angriff ist erfolgt, oder
§ Ein solcher Angriff steht unmittelbar bevor, oder
§ Mehrere miteinander orchestrierte Angriffe sind erfolgt (z.B. mehrere Cyberangriffe oder
Sabotageaktionen gegen kritische Funktionen von Staat und Gesellschaft).
Der Angriff oder die Summe der Angriffe müssen bzw. müssten zur Folge haben, dass die Schweiz erheblichen materiellen und menschlichen Schaden erleidet, ihre Souveränität erheblich beeinträchtigt ist, ihre territoriale Integrität verletzt ist, essenzielle Leistungen nicht mehr erbracht werden können oder Staat, Wirtschaft oder Gesellschaft nicht mehr ausreichend funktionieren. Bei der Beurteilung ist die rasche Wirkungsweise der Angriffsmittel zu berücksichtigen.
Werden Nachbarstaaten der Schweiz durch denselben Akteur bewaffnet angegriffen, der auch hybride Angriffe auf die Schweiz verübt, ist das ein weiteres Indiz dafür, dass ein bewaffneter Angriff vorliegt.
Die Einschätzung und Feststellung, ob ein bewaffneter Angriff gegen die Schweiz vorliegt, und der Entscheid, welche Massnahmen ergriffen werden, erfordern in jedem Fall eine sorgfältige, aber auch rasche Beurteilung der Umstände und sind ein politischer Entscheid.
5 Massnahmen und Umsetzung
Damit die in den drei Stossrichtungen gesetzten Ziele erreicht werden können, sind für jedes Ziel jeweils federführende Departemente und weitere mitarbeitende Stellen definiert und konkrete Massnahmen formuliert. Im Sinne der umfassenden Sicherheit betreffen sie zivile und militärische Mittel und Akteure und beziehen sicherheitspolitisch relevante Aspekte der Aussen-, Innen- und Wirtschaftspolitik mit ein. Zusätzlich zu den dafür verantwortlichen Bundesstellen werden weitere relevante Akteure von Bund und Kantonen, die Privatwirtschaft, die Wissenschaft, Verbände und die Bevölkerung einbezogen, wo dies angezeigt ist.
Die Massnahmen sind teilweise schon in Umsetzung, durch das Parlament beauftragt oder durch den Bundesrat beschlossen. Die Aufzählung der laufenden Arbeiten ist nicht abschliessend. Die Arbeiten werden im Einklang mit der Sicherheitspolitischen Strategie 2026 weitergeführt. Weitere laufende und neue Massnahmen, die nicht aufgeführt sind, werden bei der Umsetzung der Strategie ebenfalls berücksichtigt. Betont werden jene Massnahmen, die neu zu prüfen oder umzusetzen sind. Verschiedene Massnahmen können mehreren Zielen bzw. Stossrichtungen dienen.