Erläuternde Berichte

Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 77 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 35Fedlex · Erläuternder Bericht

Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft

3.7 Rechtliche Grundlagen

In Artikel 79 Absatz 2 LwG hat der Gesetzgeber dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, Einzelheiten zur Gewährung von Betriebshilfedarlehen zu regeln. Gemäss Artikel 177 LwG hat der Gesetzgeber dem Bundesrat die Kompetenz übertragen, den Erlass von Vorschriften vorwiegend technischer oder administrativer Natur auf das BLW zu delegieren.