Erläuternde Berichte
Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 77 Seiten
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Verordnung …
von dem Betrieb auf den Haushalt bzw. die im Haushalt lebenden Personen ebenfalls beobachtet werden, wie sich das Haushaltseinkommen in der Landwirtschaft im Vergleich zu jenem der übrigen Bevölkerung entwickelt.
Artikel 9a
Aus dem Beschaffungsverfahren hat sich ergeben, dass Betreiber von Farm-Management-Information-Systemen (FMIS) eine Entschädigung für ihren Aufwand erhalten, nicht nur für den Initialaufwand. Zudem wird richtiggestellt, dass die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter bei erfolgter Datenlieferung eine Entschädigung pro Kulturjahr erhalten, nicht pro Kalenderjahr.
4.4 Auswirkungen
4.4.1 Bund
Mit der Umsetzung der im Bericht des Postulats Bulliard 21.4585 (Einkommen der Bauernfamilien)
vorgeschlagenen Anpassungen wird der zuständige Forschungsbereich von Agroscope das Konzept, die Datengrundlage und die Berechnung der Grössen anpassen müssen. Für den Vergleich des Haushaltseinkommens ist neben Anpassungen in der Zentralen Auswertung der Buchhaltungsdaten von Agroscope eine Spezialauswertung des Bundesamtes für Statistik zur SILC (Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen) notwendig. Die Publikation der Resultate aus der Zentralen Auswertung Buchhaltungsdaten wird zwischen Agroscope und dem Bundesamt für Landwirtschaft koordiniert. Diese Arbeiten bedeuten einen zusätzlichen Aufwand für Forschung und Verwaltung. Die Arbeiten werden über das bestehende Budget abgedeckt.
4.4.2 Kantone
Die Kantone sind von diesen Änderungen nicht betroffen.
4.4.3 Volkswirtschaft
Genauere Darstellung der wirtschaftlichen Lage in der Landwirtschaft und präzisiere Umschreibung der Vergleichsgrössen. Die Datengrundlage fliesst in verschiedene Berechnungsmodelle der Forschung ein. Mit der Änderung des Lageparameters (neu 3. Quartil; bisher Mittelwert des obersten Viertels) werden künftig mehr Betriebe als «ökonomisch leistungsfähig» betrachtet.
4.4.4 Umwelt
Keine direkten Auswirkungen.
4.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Anpassungen haben keine Auswirkungen auf das internationale Recht.
4.6 Inkrafttreten
Die Änderungen treten per Januar 2027 in Kraft und werden ab dann umgesetzt. Dies bedeutet, dass im Herbst 2027 die Publikation des Landwirtschaftlichen Einkommens, welches auf den Buchhaltungsdaten 2026 basiert, mit den neuen Vergleichsgrundsätzen erfolgt.
4.7 Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage für die vorliegende Anpassung der Verordnung bildet Artikel 185 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes.