Erläuternde Berichte

Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 77 Seiten

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4 Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft, SR 919.118

4.1 Ausgangslage

Mit dem Postulat Bulliard 21.4585 (Einkommen der Bauernfamilien) wurde der Bundesrat beauftragt, einen detaillierten Bericht vorzulegen zur effektiven Einkommenssituation der Bauernfamilien, auch im Vergleich mit den Referenzeinkommen im Sinne von Artikel 5 LwG. In die Erarbeitung des Berichts wurde eine Begleitgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Forschung (Agroscope), der Bundesverwaltung (BFS, seco, BLW) und der Branche (SBV, SBLV und SGV) eng miteinbezogen. Im März 2024 verabschiedete der Bundesrat den entsprechenden Bericht mit folgenden Anpassungsvorschlägen (S. 78 ff):

1. «Neudefinition des Begriffs «nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe»: Der bisher dafür verwendete Lageparameter (Mittelwert des Arbeitsverdienstes pro Familienarbeitskraft des obersten Viertels der Betriebe) ist für den Vergleich nur bedingt geeignet, da er empfindlich auf Ausreisser nach oben reagiert. Für die Beurteilung des Einkommens der «nachhaltig wirtschaftenden und ökonomisch leistungsfähigen Betriebe» soll daher anstelle des Mittelwertes des obersten Viertels neu das 3. Quartil (Mindestarbeitsverdienst der 25% Bestverdienenden) als Lageparameter herangezogen werden. Der Vergleich des landwirtschaftlichen Arbeitsverdienstes pro Familienarbeitskraft mit dem Median der Vergleichslöhne im 2. und 3. Sektor wird auch in Zukunft den Schwerpunkt des agrarpolitischen Monitorings bilden.

2. Stärkung des Monitorings der sozialverträglichen Entwicklung: Das Gesamteinkommen des landwirtschaftlichen Haushalts ist entscheidend für die Konsummöglichkeiten und den Lebensstandard des landwirtschaftlichen Haushalts. Deshalb soll ergänzend zum Vergleich des landwirtschaftlichen Arbeitsverdienstes ebenfalls beobachtet werden, wie sich das Haushaltseinkommen in der Landwirtschaft im Vergleich zu jenem der übrigen Bevölkerung entwickelt.

3. Einbezug der landwirtschaftlichen Betriebe, die als juristische Personen organisiert sind, in den Einkommensvergleich.

4. Regelung des Einkommensvergleichs auf Verordnungsstufe: Zur Verbesserung der Rechtssicherheit und Transparenz sollen die Einzelheiten des Einkommensvergleichs auf Verordnungsstufe geregelt werden.»

Diese vier Anpassungsvorschläge aus dem Postulatsbericht sollen mit den Änderungen in der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft im ökonomischen Bereich umgesetzt werden.

Beim regionalen und betriebsbezogenen Agrarumweltmonitoring werden zudem zwei Begriffe angepasst.

4.2 Wichtigste Änderungen im Überblick

In Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b wird ergänzt, dass neben den natürlichen Personen (Einzelunternehmen und Betriebsgemeinschaften) auch die juristischen Personen in die Stichprobe und somit in die Auswertungen einbezogen werden.

In Artikel 4 wird in Absatz 2 der Begriff von «bäuerlicher» Arbeitsverdienst zu «landwirtschaftlicher» Arbeitsverdienst angepasst. Dies in Analogie zum bereits verwendeten Begriff in Artikel 5.

Im neuen Absatz 3 wird festgehalten, dass für die Beurteilung des Einkommens der Betriebe künftig das 3. Quartil des landwirtschaftlichen Arbeitsverdienstes pro Familienarbeitskraft (Vollzeit-Äquivalent) als Vergleichsgrösse massgebend ist, d.h. der Mindestarbeitsverdienst der 25% Bestverdienenden.