Erläuternde Berichte
Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 77 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 31Fedlex · Erläuternder Bericht
Strukturverbesserungsverordnung
Die Anpassung des Absatzes 4 betrifft nur den französischen Text.
Artikel 52 Absatz 2
Änderung des Absatzes erforderlich, um der Anpassung des Titels der Verordnung über Informationssysteme in der Landwirtschaft Rechnung zu tragen.
Artikel 71 Sachübergriff sowie Absatz 6 und 7
Die Kantone verwalten den Fonds de Roulement dezentral. Übersteigt die Liquidität das nötige Mass und müssen die Kantone überschüssige Mittel auf Bankkonten deponieren, können daraus negative Zinsen entstehen. Werden diese dem Fonds de Roulement belastet, schmälert das nicht nur das ohnehin knappe Kapital, sondern schwächt auch den Anreiz, Mittel anderen Kantonen zur Verfügung zu stellen oder sie kantonsintern ohne negative Zinsen anzulegen. Von 2018 bis 2022 führte das zu jährlichen Negativzinsen von rund 300 000 Franken. Aufgrund des gestiegenen Bedarfs für neue Investitionskredite und der rasch sinkenden Liquidität ist derzeit jedoch nicht damit zu rechnen, dass die Kantone mit Negativzinsen belastet werden.
Seit 2021 sinkt die Liquidität des Fonds de Roulement Investitionskredite deutlich – und schneller als erwartet. Gemäss der Strategie „Strukturverbesserungen 2030+” wäre erst ab dem Jahr 2030 eine Aufstockung des Fonds de Roulement erforderlich. Um künftige Engpässe zu vermeiden, benötigt das BLW die Kompetenzen zur aktiven und vorausschauenden Steuerung der Fonds-Liquidität. Ohne rechtzeitige Massnahmen, drohen den landwirtschaftlichen Betrieben langen Wartezeiten, was Projekte verzögert und letztlich Arbeitsbedingungen, Tier- und Umweltschutz sowie die wirtschaftliche Lage beeinträchtigt. Mit temporären Massnahmen soll das BLW eine schweizweite Praxis umsetzen können. Es können die maximalen Laufzeiten der neuen Kredite und die Höhe der neuen Investitionskredite um maximal ein Drittel reduziert werden. Die Kantone werden mit einem Kreisschreiben über die getroffenen Massnahmen informiert. Sobald sich die Liquidität erholt und eingehende Gesuche wieder innerhalb einer absehbaren Frist bearbeitet werden können, entfallen die temporären Eingriffe und das BLW hebt das Kreisschreiben auf. Die Massnahmen richten sich nach der Ausrichtung der Strukturverbesserungsstrategie 2030+ und werden vorgängig mit den Kantonen besprochen.
Artikel 72 Absätze 1 und 2
Um eine ordnungsgemässe Verwaltung des Fonds de Roulement zu gewährleisten, muss im Falle hoher liquider Mittel dessen mögliche Verwendung geklärt werden. Mit der Definition des maximalen Kassabestandes kann das BLW die überschüssige liquiden Mittel zurückfordern und für die Verwendungszwecke nach Absatz 1 einsetzen. Neu soll nur ein Strukturverbesserungskredit in der Buchhaltung des Bundes geführt werden, so dass der Bund die nötige Flexibilität erhält die beiden Instrumente Beiträge à fonds perdu und Investitionskredite flexibler finanzieren zu können. Eine Entnahme aus dem Fonds de Roulement Investitionskredite kann über das Budget des Bundes damit einen höheren Bedarf an Beiträgen à fonds perdu zeitweise ausgleichen (Abs. 1 Bst. c), wenn im Fonds de Roulement IK genügend Liquidität vorhanden ist. Nur mit der Definition des maximalen Kassabestandes kann der Bundeskredit für die Strukturverbesserungen mit jenem für die Aufstockung des Fonds de Roulement IK in der Buchhaltung des Bundes zusammengelegt werden. Die Zusammenführung ist wichtig, denn sie schafft die notwendige Flexibilität zwischen den beiden Instrumenten der landwirtschaftlichen Strukturverbesserung. Der Fonds de Roulement Investitionskredite ist eine Aktivposition des Bundes. Er dient ausschliesslich den Strukturverbesserungen. Um eine Rückzahlung des Fonds de Roulement zugunsten der Gewährung von nicht rückzahlbaren Beiträgen umsetzen zu können, bedarf es einer vorgängigen Budgetierung und der Genehmigung durch das Parlament.
2.4 Auswirkungen
2.4.1 Bund
Die Umsetzung der Massnahmenpalette entlastet Bund und Kantone, insbesondere der Bedarf an neuen Investitionskrediten soll bei stetig ansteigendem Bedarf rechtzeitig gedämpft werden können, so dass die anstehenden Gesuche rascher wieder bewilligt werden können.