Erläuternde Berichte

Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 77 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 65Fedlex · Erläuternder Bericht

Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft

12. Verordnung vom 27. April über Informationssysteme des BLV für die Lebensmittelkette

Artikel 3 Absatz 3

Aktuell wird das System ARES des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zum Datentransfer der im Artikel definierten Daten benutzt. Mit der Erweiterung der Verordnung über Informationssysteme und digitale Dienste in der Land- und Ernährungswirtschaft (ISLV) auf digitale

Dienste mit Artikel 28a soll die Möglichkeit einer diesbezüglichen Alternative zu ARES geschaffen werden.

Zugleich wir der neue Name der ISLV eingeführt.

Artikel 12 Absatz 1

Aktuell ist in Absatz 1 die Art der Gesuchseinreichung nicht definiert. Diese erfolgt bereits digital.

Somit wird auf Verordnungsstufe mit «in digitaler Form» nachgezogen, was bereits gängige Praxis ist.

Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a

Die Umbenennung der «Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft» in «Verordnung über Informationssysteme und digitale Dienste in der Land- und Ernährungswirtschaft» erfordert eine Anpassung in Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a.

11.4 Auswirkungen

11.4.1 Bund

a) Auswirkungen im Kontext der Motion Kolly zur Vereinfachung der Mitteilungspflicht:

Die Zusatzaufwendungen für Umprogrammierungen für die Umsetzung der abgeänderten Motion Kolly und insbesondere zur Umsetzung der vereinfachten Mitteilungspflicht bringen einen wesentlichen Mehraufwand mit sich, da bestehende Softwarebestandteile angepasst und umfassende Funktionalitäten neu konzipiert und programmiert werden sollen...

Der personelle Aufwand im Kontext der Kommunikation der Anpassungen ist von den Reaktionen aus der Praxis abhängig.

b) Auswirkungen im Kontext des Angebots digitaler Dienste:

Der Umbau der BLW-Anwendungen in digitale Dienste sowie der Aufbau und Betrieb von zweckdienlichen digitalen Diensten sind Bestandteil des Transformationsprogramms «Digitale Transformation des BLW und des Schweizer Agrar- und Ernährungssektors (DigiAgriFoodCH)» im Zeitraum von 2024 bis 2031.

Das Programm DigiAgriFoodCH wurde vom Bundeskanzler am 24. September 2024 nach Konsultation der Generalsekretärenkonferenz (GSK) als Schlüsselprojekt der Bundesverwaltung eingestuft; daher wurde ein Verpflichtungskredit im Umfang von 98.73 Mio. beantragt, aufgegliedert in 45.01 Mio. für Eigenleistungen des BLW bzw. 53.72 Mio. für BLW-externen Aufwand für die Jahre 2024–2031.

Nach Planung verbleiben für die Jahre 2027–2031 noch 29.61 Mio. bzw. 42.11 Mio. Der Aufwand beinhaltet alle Kosten des BLW für die Umsetzung aller Massnahmen des Transformationsprogramms inkl. der Betriebs-, Pflege- und Weiterentwicklungskosten der neuen digitalen Dienste bis zum Programmende. Darin enthalten sind auch die Leistungen der bundesinternen Leistungserbringer ISCeco und BIT.

c) Auswirkungen im Kontext der Nutzung der BUR-Nummer in der Land- und Ernährungswirtschaft:

Die Bereitstellung der BUR-Nummer durch das BLW bewirkt einen bescheidenen Aufwand zum Aufbau und Betrieb einer API und einen marginalen Aufwand zur Gesuchsbehandlung aufgrund des eingeschränkten Nutzerkreises.

11.4.2 Kantone

a) Die Vereinfachungen zur Mitteilungspflicht für Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel haben auf die

Kantone tendenziell positive Auswirkungen. Sie sind zwar im Vollzug nur marginal mit notwendigen