Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 49 Seiten

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missionen12 bis Ende 2026 zu prüfen. Die Departemente wurden beauftragt, die Redu- zierung der Mitgliederzahl von drei Kommissionen13 vorzubereiten. Mit Ausnahme der Reduzierung der Mitgliederzahl der Medizinalberufekommission14 sind diese Be- schlüsse nicht Gegenstand dieses Vernehmlassungsverfahrens.

1.4 Verworfene Revisionsideen

1.4.1 Kommission für das Beschaffungswesen Bund-Kantone (KBBK)

Nach der Prüfung der Möglichkeit einer neuen Organisationsform für die Kommission über das öffentliche Beschaffungswesen Bund-Kantone (KBBK) ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass die derzeitige Form einer ausserparlamentarischen Kommis- sion weiterhin angemessen ist. Aufgrund ihres Charakters und ihrer in Art. 59 des Bun- desgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)15 definierten Aufgaben kann die KBBK nur aus Vertretern der öffentlichen Hand bestehen, die aufgrund ihrer jeweiligen Funktionen in den Bundes- und Kantonsverwaltungen über spezifische Kom- petenzen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens verfügen. Der Vorsitz durch einen Vertreter der Bundesverwaltung ist dadurch gerechtfertigt, dass die Aushandlung und Verwaltung internationaler Abkommen im Bereich des öffentlichen Beschaffungs- wesens in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Ein hochrangiger Vertreter der Bundes- verwaltung auf Ebene des zuständigen Amtes (SECO) kann die Position der Schweiz in internationalen Gremien am besten vertreten bzw. eine kohärente Umsetzung der Verpflichtungen der Schweiz im nationalen Recht gewährleisten. Die Prüfung der KBBK hat zudem bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Beibehaltung der KBBK als ausserparlamentarische Kommission weiterhin erfüllt sind und dass die KBBK keine Kosten verursacht.

2 Grundzüge der Vorlage

Die Vorlage sieht die Auflösung von 9 ausserparlamentarischen Kommissionen16, die vollständige Neugestaltung der Akkreditierungskommission17, die Reduzierung der Mit- gliederzahl der Medizinalberufekommission18, die Fusion von 9 zu 3 Kommissionen19 sowie eine Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes und der dazugehörigen Verordnung20 vor. Jeder Vorschlag wird nachfolgend vorgestellt.

12Die Eidgenössische Kunstkommission und die Eidgenössische Designkommission.

13Die Schweizerische UNESCO-Kommission und die Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krank- heiten werden um je 5 Mitglieder verkleinert. Die entsprechenden Vorlagen sind dem Bundesrat bis Ende 2026 zu unterbreiten. Die Reduzierung der Mitglieder der Medizinalberufekommission wird in dieser Vorlage erläutert (vgl. Ziff. 2.5).

14vgl. Ziff. 2.5

15 SR 172.056.1

16 Vgl. Ziff. 2.3, 2.4, 2.7 und 2.9 bis 2.15.

17 Vgl. Ziff. 2.14.

18 Vgl. Ziff. 2.5.

19 Vgl. Ziff. 2.2, 2.6 und 2.8.

20 Vgl. Ziff. 2.1.