Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 49 Seiten
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zweckmässig eingesetzt sind4. Sie erbringen ihre Leistungen fachlich fundiert, breit ab- gestützt, entsprechend dem Adressaten stufengerecht aufgearbeitet und zeitgerecht.5 Gleichwohl wurde Handlungsbedarf in mehreren Bereichen festgestellt, weshalb die GPK-S in ihrem Bericht vom 15. November 2022 insgesamt fünf Empfehlungen an den Bundesrat formulierte, wobei sie zwei Aspekten besondere Bedeutung beimisst:
- den Einsetzungsverfügungen der Kommissionen (Empfehlung 2), die auf ihre Vollständigkeit und Rechtskonformität zu überprüfen und öffentlich zugänglich zu machen sind;
- der Notwendigkeit einzelner Kommissionen (Empfehlung 5), die insbesondere bei Kommissionen zu hinterfragen ist, die selten oder nie tagen oder keine we- sentlichen Leistungen für die Bundesverwaltung erbringen, sowie der Möglich- keit, Leistungen vermehrt durch die zentrale Bundesverwaltung zu erbringen oder Kommissionen zusammenzuschliessen.
Die GPK-S ging in ihrem Bericht anhand der Feststellungen der PVK zwar davon aus, dass gewisse Kommissionen voraussichtlich abgeschafft werden können, hielt aber ausdrücklich fest, dass nur wenige ihrer Aufgaben von Dritten zweckmässiger oder ef- fizienter erledigt werden können.6
In seiner Stellungnahme vom 29. März 20237 nahm der Bundesrat zu den Empfehlun- gen der GPK-S Stellung und erklärte, im Rahmen der nächsten Überprüfung 2026 eine vertiefte Analyse sämtlicher ausserparlamentarischer Kommissionen vorzunehmen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten.
1.1.3 Umsetzung der Empfehlungen durch den Bundesrat
Zur Umsetzung der Empfehlungen beauftragte der Bundesrat die Departemente, die Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Gesamter- neuerungswahlen für die Amtsperiode 2028–2031 zu vertiefen.
Da ein Teil der betroffenen Kommissionen in Gesetzen im formellen Sinne verankert sind, bedingt ihre Aufhebung oder Zusammenlegung eine Gesetzesänderung. Im Rah- men der Beratungen der Generalsekretärenkonferenz (GSK) vom 16. Dezember 2024 ersuchten deshalb die Departemente die Bundeskanzlei, einerseits die Überprüfung dieser Kommissionen voranzutreiben bzw. vorzuziehen, damit die erforderlichen Ge- setzesänderungen dem Parlament für die neue Legislaturperiode vorgelegt werden können und andererseits die Arbeiten für eine koordinierte Botschaft an das Parlament zu übernehmen.
Auf Vorschlag der Bundeskanzlei beschloss die GSK am 31. März 2025, die Überprü- fung in zwei Phasen durchzuführen:
- Phase 1 (2025): Klärung, welche Kommissionen aufgelöst oder fusioniert wer- den sollen;
4 Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 15. November 2022, BBl 2022 3006, Kap. 3, S. 19
5 BBl 2022 3007, Kap. 4.1, S. 27; BBl 2022 3006, Kap. 2.5.1, S. 14 ff.
6 BBl 2022 3006, Kap. 2.7.1, S. 18
7 BBl 2023 835